Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » 

BVG: Windanlagen müssen Lärmgrenzen beachten

AFP VOM 29.8.2007 | Nachrichten - Vor Gericht | 4248 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Windanlage, Lärm, Lärmgrenze

Baugenehmigung für Windrad bei Koblenz gekippt

Auch bei Windenergieanlagen sind die gesetzlich vorgeschriebenen Lärmgrenzen zu beachten. Das entschied am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Mit dem Grundsatzurteil stärkten die Bundesrichter insgesamt den Schutz vor Lärm durch Gewerbeanlagen. Im konkreten Fall muss der Betreiber eines Windrades im Kreis Birkenfeld bei Koblenz mit drastischen Lärmschutz-Auflagen für seine Anlage rechnen. (Az: 4. C 2.07)

Das betroffene Windrad ist bereits seit mehreren Jahren in Betrieb, das Verwaltungsgericht Koblenz und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatten die Baugenehmigung aber auf Klage eines Anwohners aufgehoben. Er wohnt auf einem Bauernhof, etwa 340 Meter von dem Windrad entfernt und hatte mit Erfolg insbesondere den nächtlichen Lärm beklagt.

Das Bundesverwaltungsgericht wies nun die Revision des Betreibers zurück. Bei Gewerbeanlagen seien die Grenzwerte der so genannten Technischen Anleitung (TA) Lärm generell zu beachten, urteilten die Richter. Dies gelte selbst dann, wenn die Anlage nicht genehmigungspflichtig sei. Zudem müssen sich Windräder einen so genannten Impulszuschlag zurechnen lassen, wenn sich ihr Lärm nach den örtlichen Windverhältnissen kurzzeitig und plötzlich erhöhen kann.

29. August 2007 - 17.14 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2007


123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97909
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwältin
Claudia Hohmeister
Karlsruhe
Familienrecht, Eherecht, Kindschaftsrecht, Lebenspartnerschaftsrecht, Mediation
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?