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Neonazis dürfen Ostermontag in Hagen demonstrieren

AFP VOM 13.4.2001 | Nachrichten - Aktuelle Prozesse | 4715 Aufrufe
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Versammlung, Versammlungsverbot, Versammlungsgesetz

- Bundesverfassungsgericht hebt Verbot auf

Eine für Ostermontag geplante Demonstration von Neonazis in Hagen darf nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts stattfinden. In einem Eilverfahren hoben die Karlsruher Richter ein Verbot durch das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster auf. Eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung wegen "Mißachtung des Osterfestes" ab zwölf Uhr trage ein Versammlungsverbot nicht, hieß es.

Umzüge an Sonn- und Feiertage sind im Land Nordrhein-Westfalen bis elf Uhr untersagt. Zeitlich später liegende Veranstaltungen verstießen, so das Gericht, nicht gegen die öffentliche Ordnung verstoßend, nur weil sie an einem Feiertag stattfinden. Zudem sei die Ausübung des Demonstrationsrechts an den Ostertagen nicht auf Gruppierungen beschränkt, die in der Tradition der Ostermarschbewegung stünden.

Das OVG Münster hatte die Erwartung geäußert, die geplante Versammlung werde durch ein Bekenntnis zum Nationalsozialismus geprägt sein. Dies sei jedoch nicht hinreichend durch Tatsachen begründet, stellten die Richter in Karlsruhe fest. Allein der Hinweis auf zurückliegende Straftaten des Antragstellers trage nicht die Prognose, es werde erneut zu solchen kommen.

Das OVG in Münster hatte das Verbot der Demonstration in Hagen bestätigt, weil die von dem Hamburger Neonazi-Führer Christian Worch angemeldete Versammlung die öffentliche Sicherheit gefährden könne. Eine Versammlung mit erkennbar neonazistischem Gepräge sei mit dem Charakter des Osterfeiertage als "Fest der Hoffnung, des Lebens, des Friedens und der Versöhnung" unvereinbar.

Die Karlsruher Richter wiesen den Einwand zurück. Strafrechtlich nicht relevante Äußerungen seien durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt. Eine Versammlung könne nicht wegen Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung verboten, nur weil politisch missliebige Meinungen geäußert werden.

13. April 2001 - 12.28 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2001




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