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BVG: Frage zur Wehrgerechtigkeit offen

AFP VOM 19.5.2004 | Nachrichten - Nachrichten | 3374 Aufrufe
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Wehrgerechtigkeit

- Bis zur endgültigen Klärung müssen Wehrpflichtige Dienst antreten

Die derzeitige Einberufung nur eines Teils der Wehrpflichtigen in die Bundeswehr verstößt möglicher Weise gegen die Wehrgerechtigkeit und damit gegen das Grundgesetz. In einem Eilbeschluss bezeichnet das Bundesverfassungsgericht (BVG) diese Frage als offen. Gleichwohl müssen die Wehrpflichtigen aber bis zur Klärung ihren Dienst antreten. Andernfalls könnte die Wehrpflicht unterlaufen werden, erklärten die Verfassungsrichter.

Der Beschwerdeführer war vom Kreiswehrersatzamt Chemnitz zum 1. April diesen Jahres zum Grundwehrdienst einberufen worden. Dagegen wehrte er sich mit dem Hinweis, nach der seit Juli 2003 geltenden Einberufungsrichtlinie werde nur noch jeder vierte wehrpflichtige Mann tatsächlich zum Dienst eingezogen. Dies verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und die Wehrgerechtigkeit. Vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz und nun auch vor dem BVG verlangte der junge Mann ohne Erfolg, seine Einberufung auszusetzen, bis die Frage in einem gerichtlichen Hauptverfahren geklärt ist.

Nach Angaben des Verteidigungsministeriums in Berlin gibt es jährlich etwa 415.000 wehrpflichtige Männer. Nach Abzug der Kriegsdienstverweigerer und der gesundheitlich nicht Wehrtauglichen blieben aber nur etwa 140.000 übrig. Davon träten in diesem Jahr etwa 100.000 als Wehrdienstleistende oder als Zeitsoldaten ihren Dienst an. Das BVG äußerte sich zu diesen Zahlen nicht. Ob die Wehrgerechtigkeit noch gewahrt sei, könne nur in einem Hauptverfahren geklärt werden. Dessen Ausgang sei offen, bis dahin müssten die Interessen des Wehrpflichtigen aber hintenanstehen.

Zur Begründung erklärte das BVG, nach dem Grundgesetz sei die Einberufung zum Wehrdienst grundsätzlich zumutbar, und die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr habe verfassungsrechtlichen Rang. Könnten sich die Wehrpflichtigen unter Hinweis auf die Einberufungspraxis der Wehrpflicht entziehen, so sei es letztlich jedem freigestellt, ob er den Dienst antrete. Dadurch drohe eine "Erosion der Wehrpflicht auf noch ungeklärter verfassungsrechtlicher Grundlage", und die "Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit Deutschlands wäre in hohem Maße gefährdet".

19. Mai 2004 - 13.38 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2004


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