BVG: Beiträge von Eltern für Pflegeversicherung sind zu hoch
AFP VOM 3.4.2001 | Nachrichten - Neue Urteile | 8735 Aufrufe Mehr zum Thema:Pflegeversicherung, Eltern
- Auch Renten- und Krankenkassenbeiträge müssen auf Prüfstand
Eltern müssen künftig weniger Beiträge in die gesetzliche Pflegeversicherung einzahlen als Kinderlose. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht (BVG) in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil. Der Gesetzgeber hat demnach bis Ende 2004 Zeit, das Beitragssystem zu reformieren. Renten- und auch Krankenkassenbeiträge müssten ebenfalls überprüft werden, forderte das Gericht. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass in Deutschland weniger Kinder auf die Welt kämen, und mehr alte Menschen versorgt werden müssten. Wie hoch die finanzielle Entlastung von Eltern in der Pflegeversicherungen sein muss, ließen die Richter offen. Die Bundesregierung kündigte an, das Urteil genau zu prüfen und dann umzusetzen. Vertreter aller Parteien begrüßten die Entscheidung. (1 BvR 2014/95 u.a.)
Das Gericht stellte mit Blick auf die Kindererziehung fest, dass Eltern bei der Pflegeversicherung bei den Beiträgen gegenüber Kinderlosen verfassungswidrig benachteiligt werden. Dies liege daran, dass die nachwachsende Generation die Pflege der Älteren finanzieren müsse. Kinderlose profitierten von der Erziehungsleistung der Eltern. Diesen "systemspezifischen Vorteil für Kinderlose" kann der Gesetzgeber laut BVG zwar so lange vernachlässigen, wie eine deutliche Mehrheit der Versicherten Kinder bekommt. Dies sei inzwischen aber nicht mehr der Fall: Die Bevölkerung Deutschlands werde "in den nächsten 50 Jahren unausweichlich und sehr massiv altern". Weniger Beschäftigte müssten für mehr Pflegebedürftige aufkommen.
Um die heutige Altersstruktur zu stabilisieren, müsste sich die Geburtenrate nahezu verdreifachen oder "188 Millionen jüngere Personen bis zum Jahr 2050 einwandern", heißt es im Urteil weiter. Nach Erkenntnissen des Statistischen Bundesamtes geht die Bevölkerung in Deutschland bis 2030 um zehn Prozent zurück, ein Drittel der Bevölkerung wird dann älter als 60 Jahre sein.
Von der Entscheidung sind die etwa 71 Millionen Versicherte der gesetzlichen Pflegeversicherung betroffen. Der Vorsitzende des Deutschen Familienverbandes, Jürgen Borchert aus Darmstadt, sagte, das Gericht habe die "Ausbeutung der Familien im Sozialrecht korrigiert". Geklagt hatte ein Vater von zehn Kindern aus Trassen bei Trier. Dessen Rechtsbeistand, der Vizepräsident des Trierer Sozialgerichts, Alfred Rollinger, rechnete mit Entlastungen in der Größenordnung von etwa 14,60 Mark pro Monat und Kind.
Das BVG räumte überdies einer Gruppe von etwa 150.000 Bürgern, die seit ihrer Kindheit krank oder behindert, aber nicht krankenversichert sind, ein Beitrittsrecht in die gesetzliche Pflegeversicherung ein. Hier muss der Gesetzgeber bis Ende des Jahres nachbessern. Vier Klagen zu den etwa acht Millionen privat Pflegeversicherten wies das Gericht indes zurück. Der Beitrittszwang und die Beitragshöhe seien verfassungsgemäß.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sprach von einer "weitreichenden Bedeutung" für das Sozialversicherungssystem und erklärte, eine Umsetzung für Eltern in der Pflegeversicherung könne "erst nach genauer Analyse der Urteilsgründe beurteilt und entschieden werden". Auch müsse die Finanzierbarkeit berücksichtigt werden. Die grüne Gesundheitsexpertin Katrin Göring-Eckardt nannte die Entscheidung einen "richtungsweisenden Schritt zu einer kinderfreundlicheren Gesellschaft". Der Rechtsexperte Volker Beck (Grüne) betonte, nun müssten Steuervorteile, die beim Ehegattensplitting für kinderlose Ehepaare entstehen, neu überdacht werden.
Die FDP forderte die Bundesregierung auf, eine Expertenkommission einzusetzen. Sie solle die Auswirkungen des Urteils auf alle Sozialversicherungssysteme gründlich prüfen, verlangte der Abgeordnete Dieter Thomae. Der CSU-Sozialpolitiker Johannes Singhammer erklärte, Familien mit Kindern seien die Gewinner der "revolutionären Entscheidung".
Der Arbeitgeberverband BDA forderte angesichts der demografischen Entwicklung, die Pflegeversicherung auf eine Basissicherung zu konzentrieren. Er plädierte für ein "Mischsystem" begleitet von privater Vorsorge. Der BDA und der Sozialverband VdK gingen davon aus, dass das Urteil auch Auswirkungen auf die Rentenreform haben könne.
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Seiten in diesem Artikel: Seite 1: BVG: Beiträge von Eltern für Pflegeversicherung sind zu hochSeite 2: Schmidt: Urteil zu Pflege genau prüfen und dann umsetzenSeite 3: ´Die Bevölkerung Deutschlands wird massiv altern´Seite 4: ´Das ist genau, was wir wollten´



