BVG Abonnement - Wertmarken nicht erhalten
Hallo!
Ich habe bei den Berliner Verkehrsbetrieben ein Abonnement. Nachdem ich meine Wertabschnitte nicht erhielt schrieb ich (nach Ablauf des 10. Tags des ersten Gütligkeitsmonats) den BVG Abo Service an und erkundigte mich nach den Verbleib. Da mein Schreiben unbeantwortet blieb und ich weiteren Kosten, durch den Erwerb der gleitenden Monatskarten ausgesetzt war, die BVG jedoch weiterhin von meinem Konto abbuchte, machte ich die angefallenen Kosten in einem zweiten Schreiben (im Folgemonat versandt) geltend.
Die BVG verwies auf die Tarifbestimmungen, nach denen der Fahrgast den Nichterhalt der Wertabschnitte "unverzüglich, jedoch bis spätestens zum 10. des ersten Gültigkeitsmonats hätte mitteilen müssen", gab an meinen ersten Brief nicht erhalten zu haben und lehnte die Erstattung der entstandenen Kosten (durch Erwerb der Monatskarten) ab.
Die grundlegende Frage, welche ich mir stelle:
Ist die o.g. Klausel wirksam?
Hierzu: Ist es legal, wegen verspäteter Meldung das Erbringen der Leistung zu verwehren? Ich zahle schließlich weiterhin mtl. 46,- € (ergo 276,- € halbj.) und muss parallel dazu 53,- € für den Erwerb der gleitenden Monatskarten aufbringen.
Ich bitte um Antwort und Hilfe und bedanke mich schon im Voraus herzlichst.
Gruß
B.
von blmw554 am 05.07.2011 20:17
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