BTMG §31 aussage

4. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Rick321
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
BTMG §31 aussage

Hallo Damen und Herrenͺ

Icch habe eine Frage.

Undzwar hat mein Freund vor Gericht gegen einen Holländischen Drogenimoteur aussgesagt. Und gegen viele weitere Personen um ein mildes urteil zu bekommen.

Jetzt ist die verhandlung gegen den Holländer in Deutschland. Mein freund hat nicht alles angegeben explizit auf die Mengen.
Wenn er vor Gericht jetzt sagen würde er sagt nnichts dazu obwohl er eine verminderte sttafe deswegen bekommen hat da der holländer btmg einfuhr begannen hat, würde mein freund dann eine weitere strafe bekommen ? Oder wenn er sagt er sagt nix weil es ihn selber belasten würde ?

Sorry wegen den rechtschreibfehlern.....

Bin nur aufgeregt bitte um schnelle Antwort

mit freundlichen Gruß

Rick321


Ps: mein freund ist mom in haft


-----------------
" "

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Wenn er vor Gericht jetzt sagen würde er sagt nnichts dazu obwohl er eine verminderte sttafe deswegen bekommen hat da der holländer btmg einfuhr begannen hat, würde mein freund dann eine weitere strafe bekommen ? Oder wenn er sagt er sagt nix weil es ihn selber belasten würde ? Ganz einfach - er hat kein Aussageverweigerungsrecht mehr und würde dann schlicht mit den Zwangsmitteln des Gerichtes Bekanntschaft schließen, bis hin zur Beugehaft. Siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__70.html

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.998 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen