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BTM; Fahren unter Cannabis einfluss

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BTM; Fahren unter Cannabis einfluss

Hallo, ich wurde unter Drogeneinfluss von der Polizei angehalten, sie haben mir auch auf dem Revier gleich Blut abgenommen und möchte wissen wie es jetzt weiter geht? Dabei hatte ich nichts, nur konsumiert!

Gruß raver5000

-- Editiert von raver5000 am 08.04.2004 12:16:45


von raver5000 am 08.04.2004 12:15
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>BTM; Fahren unter Cannabis einfluss
Das gibt ein saftiges Bußgeld und einen Führerscheinentzug für mehrere Monate.

War Dir nicht klar, dass man nach Cannabiskonsum nicht Autofahren darf. Das hat rechtlich die gleichen Folgen, wie Fahren unter Alkoholeinfluss.


von hh am 08.04.2004 14:30
Status: Tao (23495 Beiträge)
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>BTM; Fahren unter Cannabis einfluss
Wenn's das erste Mal war, daß Du erwischt wurdest, kostet es nach § 24a Abs. 2, 3, § 25 StVG; 242 BKat

-250,- €
-4 Punkte im VZR
-1 Monat Fahrverbot
-Verwaltungskosten
-Kosten für Drogentest

Darüber hinaus kommen nach § 14 (1)2, (2)1 FeV führerscheinrechliche Überprüfungsmaßnahmen (Drogenscreening, ärztl. Gutachten/MPU in Betracht)

Nach der Begründung des Bundesverkehrsministeriums für § 14 Satz 4 FeV gilt folgendes: „Bei gelegentlicher Einnahme von Cannabis ist in der Regel die Eignung (zum Führen von KFZ) gegeben. Eine zusätzliche medizinisch-psychologische Untersuchung ist erforderlich, wenn weitere Umstände Zweifel an der Eignung begründen. Dies ist z.B. der Fall, wenn der Konsum im Zusammenhang mit dem Fahren erfolgt , wenn Kontrollverlust oder Störungen der Persönlichkeit vorliegen, oder wenn zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen vorliegt.“

In der Anlage 4 zur FeV wird dann zwischen Betäubungsmitteln und Cannabis unterschieden, obwohl Cannabis ein Betäubungsmittel ist und die FeV selbst nicht zwischen Cannabis und Betäubungsmitteln ausdrücklich unterscheidet.

Anlage 4 zur FeV:

9.2.1 Regelmäßige Einnahme von Cannabis:
Fahreignung ist nicht gegeben!


9.2.2 Gelegentliche Einnahme von Cannabis

Fahreignung ist gegeben, wenn Trennung von Konsum und Fahren und kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktivwirkenden Stoffen, keine Störung der Persönlichkeit, kein Kontrollverlust.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"


von !!Streetworker!! am 08.04.2004 15:11
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>BTM; Fahren unter Cannabis einfluss
Hallo raver5000 !

Das mit der Geldstrafe wird so sein !!
Aber mit dem Führeschein wird es hart werden
Ist wie beim Alkohol und dann sind da die Herrgötter vom Straßenverkehrsamt !!!
Ein test jagt den anderen bei meinem Sohn war es auch so (4Jahre und noch nichts )
Er hat es aufgegeben !!

Grüße von Tracheo !!


-----------------
"Was wir wissen ist eine Träne
Was wir nicht wissen ist ein
Ozean !! "


von Tracheo am 09.04.2004 15:35
Status: Senior (106 Beiträge)
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>BTM; Fahren unter Cannabis einfluss
ich danke euch für die Inforationen
jetzt habe ich einen Brief von der Saatsanwaltschaft bekommen und darin steht das das Ermittlungsverfahren gegen mich nach mit einer Verfügung vom 19.04.2004 gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozeßordnung eingestellt wird und die sache zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit and die Verwaltungsbehörde abgegeben wurde.
Meine Frage an euch was passiert jetzt?

Ich danke euch schon im Vorraus
Gruß Raver5000


von raver5000 am 23.04.2004 14:01
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>BTM; Fahren unter Cannabis einfluss
Das bedeutet, daß das strafrechtliche Ermittlungsverfahren wg. Verstoß gg. das BtmG eingestellt wurde (was auch klar war, denn man hat ja kein Haschisch bei Dir gefunden, und der "Konsum" an sich stellt keine Straftat im Sinne des BtmG dar.) und das jetzt die verwaltungsbehörde am Zug ist, und die o.g. Konsequenzen eintreten werden.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"


von !!Streetworker!! am 23.04.2004 15:07
Status: Tao (17082 Beiträge)
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