BTM Cannabis: Handel mit nicht geringer Menge
Hallo,
mir wird vorgeworfen mit Marihuana Handel getrieben zu haben, und zwar 3x ca. 100g und 1x 350g. Jeweils an die gleiche Person, nicht Minderjährig. Ich selbst bin nicht vorbestraft und habe zu diesem Zeitpunkt noch normal gearbeitet.
Meine Wohnung wurde durchsucht, es wurden 2000 EUR Bargeld in einem Umschlag gefunden, welches ich zur Anschaffung eines Aquariums bereitgelegt hatte.
Die Anklage beruht auf Angaben 2er Zeugen, die mich auch per Bildvorlage erkannt haben. Bei denen wurde zuvor Marihuana gefunden. Die 3x100g habe die aus den Aussagen der Zeugen und über die 350g gibt es eine Anfrage per SMS, die nachweislich an mich geschickt wurde. Ausserdem existiert ein Foto in einem Handy, welches angeblich die 350g zeigt.
Dazu kommt noch, dass ich nachweilsich tel. Kontakt zu einem Freund von mir habe, der wegen BTM-Verstoss kurz davor hoch genommen wurde. Über den haben die beiden Zeugen auch Informationen, angeblich durch mich erfahren. Die beiden haben zumindest telefonisch nachweislich keinen Kontakt zu diesem gehabt, was die Sache angeblich glaubwürdig macht.
Ich finde es ne *******erei wegen 2 Zeugenaussagen, einer SMS die noch nichts wirklich beweist und eines Fotos irgendeiner Grassmenge ohne Personen drauf, welches sonst wo her stammen könnte, die Anklage aufzumachen. Das Bargeld in meiner Wohnung beweist auch nichts, es wurde sonst nichts gefunden. Ausserdem ist das Geld größtenteils Automatengeld, und sieht auch so aus.
Zumindest einer der Zeugen kann micht nicht ab, ich vermute man will mich so in die ******* reiten und einen Sündenbock finden, um seine eigene Strafe zu mildern. Das Geschäft mit den 350g, worüber es die SMS-Anfrage gibt, ist nicht zustande gekommen da ich sowas nicht mache. Meiner Erinnerung nach müsste darüber auch eine SMS zuückgesandt worden sein.
Der andere Zeuge hat aus Panik gehandelt und Fragen der Polizei mit ja beantwortet, um sich selbst zu schützen. Das hat er mir hinterher auch so bestätigt. Er hat sich dann die 3x100 (meiner Erinnerung nach waren es lt. Vernehmungsprotokolls aber weniger) noch schnell ausgedacht um wenigstens irgend etwas auszusagen.
Frage natürlich: Was könnte im schlimmsten Fall auf mich zukommen? Ich wohne in Niedersachsen. Für mich sind das lauter Indizien. Wenn man rein aufgrund von Aussagen von Zeugen, die einen reinreiten wollen in Deutschland verurteilt werden dann ist das echt bitter
Bin auch für jeden Tip dankbar.
-- Editiert von Sensay X am 22.09.2005 11:35:21
-- Editiert von Sensay X am 22.09.2005 11:48:13
von Sensay X am 22.09.2005 11:30
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>BTM Cannabis: Handel mit nicht geringer Menge
Anwalt ist in diesem Fall eh zwingend nach
§ 140(1) StPO vorgeschrieben, weil § 29a ein 'Verbrechen' Im Sinne des
§ 12 StGB ist.
Ohne Vorstrafen und ggf. mit Geständnis (nach anwaltlicher Beratung) denke ich, daß es im worst case (= Verurteilung in allen 4 Fällen, 1 X § 29a, 3 X § 29) nicht mehr als 2 Jahre geben wird, welche prinzipiell gerade noch 'bewährungsfähig' sind.
Aber ohne Akteneinsicht gehabt zu haben, kann man da wenig zu sagen.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
von !!Streetworker!! am 22.09.2005 20:52
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