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BTM + Bayern
Hallo
wurde neulich mit Freunden mit ca. 0,3g Marihuana erwischt.Auf die Frage hin ob ich noch etwas zu hause hätte gab ich es zu und gab es frewillig heraus und damit waren es wohl ca. 3,5g. Eine Hausdurchsuchung fiel aber mehr oder weniger weg, da ich dem Polizisten nur mein Marihuana geben musste.Ist mein erstes Vergehen. Kann man dann auch in Bayern darauf hoffen, dass das Verfahren eingestellt wird (ua. wg. Kooperationsbereitschaft)? Darf man ein Drogenscreening bei mir anordnen, hatte ja schließlich nichts mit dem Verkehr zu tun (war mit den öffentl. Verkehrsmitteln gefahren)? Kann sich durch sowas meine Probezeit verlängern? Wird mir das eigentlich mitgeteilt ob die Staatsanwaltschaft bzw die Führerscheinstelle keine weiteren Schritte unternehmen? achja ich bin 18.
von Leser am 07.02.2004 14:54
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>BTM + Bayern
Die Staatsanwaltschaft kann (!) nach § 31a BtMG ein Verfahren einstellen. Ich gehe davon aus, dass Sie die Drogen zum Eigenverbrauch bessesen haben. Die geringe Menge in Bayern ist wohl bei ca. 3-4 Konsumeinheiten bzw. ca. 6 Gramm.
MfG
LoFi
von Lothar Fischer am 07.02.2004 15:15
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>BTM + Bayern
Da das Ihre erste Auffälligkeit war, wird es wohl eingestellt werden nach § 31a BtmG (auch in Bayern, wo der §31a etwas enger ausgelegt wird, als in den meisten anderen Bundesländern)
Führerscheintechnisch sind lt. höchstrichterlicher Rechtssprechung in diesem Fall auch keine Sanktionen vorgesehen. Sollten doch welche eintreten, haben Sie gute Chancen diese per Rechtsmittel abzuwehren.
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"
von !!Streetworker!! am 07.02.2004 20:43
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>BTM + Bayern
Danke für eure Antworten.
Wegen der Menge hatte ich auch eher wenige Probleme (auch wenn ich im Internet eine Tabelle gefunden habe in der stand, dass in bayern geringe Menge bis 3g geht.)War ja auch nur zum Eigenkonsum.
Wie lange dauert das denn ungefähr bis ich von der Führerscheinstelle bescheid kriege ob die was unternehmen?Wird einem das überhaupt mitgeteilt wenn keine weiteren schritte unternommen werden? Und falls ich doch ein Screening machen muss, hätte das Auswirkungen auf meine Probezeit (wenn ich das mit Rechtsmitteln nicht verhindern kann)?
von Leser am 09.02.2004 12:33
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>BTM + Bayern
Wie lange dauert das denn ungefähr bis ich von der Führerscheinstelle bescheid kriege ob die was unternehmen?Unterschiedlich. Bei uns dauert es 4-8 Wochen.
Wird einem das überhaupt mitgeteilt wenn keine weiteren schritte unternommen werden? Nein
Und falls ich doch ein Screening machen muss, hätte das Auswirkungen auf meine Probezeit Nicht das ich wüßte
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"
von !!Streetworker!! am 09.02.2004 13:38
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