
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat den Schutz kranker Menschen in der gesetzlichen Unfallversicherung gestärkt. Nach einem am Dienstag verkündeten Urteil reicht allein der Verdacht, eine Vorerkrankung könne einen Unfall mit verursacht haben, nicht aus, um Leistungen aus den gesetzlichen Unfallkassen abzulehnen. (Az: B 2 U 18/07 R)
Im entschiedenen Fall war ein ehrenamtlicher Rettungssanitäter auf einem nassen Gullydeckel gestürzt, als er für einen Einsatz benötigte Unterlagen holen wollte. Die Unfallkasse Baden-Württemberg lehnte Leistungen mit dem Hinweis ab, der Mann habe schon früher mehrfach epileptische Anfälle gehabt. Daher sei es recht wahrscheinlich, dass ein solcher Krampfanfall auch für den Sturz mit verantwortlich sei.
Das BSG wies diese Argumentation zurück. Zwar sei ein Unfall auch während der Arbeit oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht versichert, wenn er auf "innere Ursachen" zurückgehe. Dies müsse aber konkret nachgewiesen sein. Allein ein entsprechender Verdacht reiche nicht aus.
17. Februar 2009 - 13.26 Uhr
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