Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » 

BSG stärkt Freizügigkeit von Hartz-IV-Empfängern

AFP VOM 1.6.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 2397 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Hartz-IV

Umzug auch in teurere Wohnregionen zulässig

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die Freizügigkeit von Hartz-IV-Empfängern gestärkt: Laut einem Grundsatzurteil dürfen sie umziehen, auch wenn der Wohnraum im Zuzugsgebiet teurer ist. Das ergebe sich aus einer verfassungskonformen Auslegung des Gesetzes. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Umzug "erforderlich" sei, etwa um die Vermittlungschancen zu verbessern.

Im Streitfall war der Hilfeempfänger zunächst von Berlin in ein Dorf in Bayern gezogen, wo er eine Wohnung für nur 193 Euro warm fand. Später zog er aber wieder nach Berlin zurück. Seine Wohnung dort kostete monatlich 300 Euro - für Berliner Verhältnisse immer noch günstig. Das Jobcenter Steglitz-Zehlendorf wollte dennoch nur Unterkunftskosten in bisheriger Höhe bezahlen. Dies gelte laut Gesetz nach jedem "nicht erforderlichen Umzug". Dagegen wandte der Kläger ein, Hartz-IV-Empfänger in günstigen Wohnregionen könnten nicht "immer und ewig" dort gebunden sein.

Doch die Vorschrift greift nur im kommunalen "Vergleichsraum", für den die örtlich zuständige Arbeitsgemeinschaft einheitliche Mietobergrenzen festgesetzt hat, urteilte das BSG. Auf einen Umzug in ganz andere Gegenden oder gar ein anderes Bundesland sei der Paragraf nicht anwendbar. Das ergebe sich aus dem Gesamtzusammenhang des Sozialgesetzbuchs, sei aber auch verfassungsrechtlich geboten. Andernfalls seien der Gleichheitssatz und die ebenfalls im Grundgesetz verankerte Freizügigkeit verletzt. Das Jobcenter in Berlin müsse daher für eine Unterkunft in dort angemessener Höhe aufkommen.

1. Juni 2010 - 14.51 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97914
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Patrick Inhestern
Hannover
Fachanwalt Sozialrecht, Sozialversicherung, Familienrecht, Arbeitsrecht, Arbeitsrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?