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BSG grenzt Kassenleistungen für Transsexuelle ein

AFP VOM 28.9.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 919 Aufrufe
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Transsexualität

Richter lehnen Klitorisvergrößerung bei "Zisidentität" ab

Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bei Transsexualität begrenzt. Bezahlt wird nur, was der "Anpassung an das andere Geschlecht" dient, wie das BSG am Dienstag in Kassel entschied. Damit lehnte es die Vergrößerung der Klitoris einer biologischen Frau ab. (Az: B 1 KR 5/10 R)

Die heute 37-Jährige leidet unter sogenannter Zisidentität. Dies ist eine Form der Transsexualität, bei der die Betroffen nicht eine völlige Geschlechtsumwandlung, sondern nur eine teilweise Anpassung an das andere Geschlecht wünschen. Die Krankenkasse hatte der Klägerin bereits eine Entfernung der Brüste sowie eine Behandlung mit dem männlichen Hormon Testosteron bezahlt. Ihre Geschlechtsteile wollte sie aber nicht umwandeln, sondern vielmehr ihre Klitoris und ihre Schamlippen vergrößern lassen. Dies lehnte die Krankenkasse ab.

Die Anwältin der Frau argumentierte, wie normale Transsexuelle sei auch ihre Mandantin im falschen Körper geboren. Wie Transsexuellen stünden daher auch ihr operative Eingriffe zu. Dabei sei es nicht Aufgabe der Kassen, auf die "Bipolarität der Geschlechter" zu achten. Eine Psychotherapie sei 13 Jahre erfolglos geblieben.

Doch die Kasse muss die Klitorisvergrößerung nicht bezahlen, urteilte das BSG. Bei psychischen Leiden gehöre im Normalfall nur die Psychotherapie zum Leistungskatalog der Krankenkassen. Hiervon sei Transsexualität die einzige Ausnahme. Sie gelte aber nur für die "Anpassung an das andere Geschlecht" und nicht für Anpassungen an ein "subjektives Idealbild". Ziel der Eingriffe müsse "die Herstellung eines regelhaften Zustandes sein". Da es letztlich um ethische Fragen gehe, könne anderes nur der Gesetzgeber entscheiden.

28. September 2010 - 15.00 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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