>BSG - Warmwasserurteil veröffentlich. Eine einzige Enttäuschung!
@alida:
Korrekt, wie sind Laien. Im Gegensatz zu Dir geben wir das aber auch zu. Du stellst Dich dagegen hier als allwissend und unfehlbar hin, was sich an solchen Aussagen manifestiert:
*Ihr seid Laien, maßt euch aber an, jedes Gesetz beurteilen und auslegen zu können.*
*Ich behalte mit vor, weiterhin das geltende Recht darzustellen und nicht euer Wunsch- und Anspruchsdenken.*
Du scheinst also für Dich in Anspruch zu nehmen, Gesetze immer und unfehlbar beurteilen und auslegen zu können. Wenn ich mich recht erinnere, habe ich Dir vor längerer Zeit hier schon einmal die Frage gestellt, welche unglaubliche Qualifikation Dich denn eigentlich dazu befähigt. Ich habe damals keine Antwort bekommen und rechne auch jetzt nicht wirklich damit.
Unabhängig davon ging es in meiner Kritik an diesem Urteil, oder besser der Begründung, aber auch gar nicht wirklich um die Auslegung des Gesetzes. Es ist einfach nur peinlich, wenn ein Bundessozialgericht nicht einmal in der Lage ist, die - einer Entscheidung zugrunde liegenden - Zahlen rechnerisch korrekt zu ermitteln. Und 19,34 Euro plus 7,1% sind nun einmal nicht - wie vom BSG festgestellt - 20,74 Euro, sondern 20,71 Euro. Natürlich kann man jetzt sagen, 3 Cent mehr oder weniger machen doch den Kohl nicht fett. Aber, es bleibt ein peinlicher Fehler und es ist nicht der einzige dieser Art.
Das darüber hinaus die Existenz der EVS 2003 komplett ignoriert wird, bedarf eigentlich keines weiteren Kommentars. Obwohl dieser Punkt sich sogar positiv für die HE auswirkt.
Darüber hinaus habe ich lediglich kritisiert, dass die Einschätzung des BSG, man könne mit insgesamt rund 21 Euro monatlich für Strom und Warmwasser auskommen, auch angesichts der Preisentwicklung auf dem Energiemarkt, einfach nur weltfremd ist. Der durchschnittliche Stromverbrauch eines 1-Personen-Haushalts beträgt 1600 KWh im Jahr, oder 133,3 KWh im Monat. Diese 133,3 KWh würden mich hier, inkl. Grundgebühr, 31,61 Euro kosten. Das sind also schon rund 10 Euro mehr, als vom Gesetzgeber und dem BSG zugestanden. Und da ist noch nicht 1 Tropfen Wasser erwärmt. Außerdem dürfte auch relativ klar sein, dass der Stromverbrauch eines ALG II Empfängers überdurschnittlich hoch sein dürfte. 1. Weil dieser naturgemäß mehr Zeit in der eigenen Wohnung verbringt, als ein Arbeitnehmer und 2. weil dieser sich in der Regel keine verbrauchsgünstigen Elektrogeräte leisten kann. Dieses Missverhältnis wird noch gravierender in Mehrpersonenhaushalten, in denen sich der regelsatzrelevante Betrag für Energie noch entsprechend reduziert.
Das ist es, was ich als weltfremd bezeichne. Und das hat nicht das geringste damit zu tun, ob jemand juristischen Sachverstand hat und Gesetze auslegen kann, oder nicht.
Gruß,
Axel
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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."
von AxelK am 01.06.2008 12:08
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