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BSG - Warmwasserurteil veröffentlich. Eine einzige Enttäuschung!

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>BSG - Warmwasserurteil veröffentlich. Eine einzige Enttäuschung!

@alida:

Sag mal, willst Du uns jetzt eigentlich nur noch verar*****? Der Grundpreis ist unabhängig von der Personenzahl im Haushalt. Das ist doch völlig logisch und kein Mensch hat was anderes behauptet. Du willst jetzt aber hoffentlich nicht behaupten, dass auch der Stromverbrauch, den Du mal wieder völlig unerwähnt lässt, ebenfalls immer gleich bleibt, egal wie viele Personen im Haushalt leben, oder?

Wenn Du schon meinst, alles kommentieren zu müssen, dann solltest Du erstmal richtig und vollständig lesen.

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."


von AxelK am 01.06.2008 16:35
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>BSG - Warmwasserurteil veröffentlich. Eine einzige Enttäuschung!
Ach nee, Axel, nicht wieder solche Töne, bitte!

Jetzt gehen wir davon aus, dass 6% des Regelsatzes für Hauhaltsenergie gedacht ist. (Ich weiß, da gibt es wieder Rundungsfehler)

1 Person hat dann 20,82 € monatlich zur Verfügung.
1 Person muss 7,26 € Grundpreis zahlen, verbleiben für reine Energiekosten 13,56 €.

2 Personen (Partner) haben dann 37,44 €.
2 Person müssen 7,26 € Grundpreis zahlen, verbleiben für reine Energiekosten 30,18 €.

Aber für 2 Personen fällt garantiert nicht das Doppelte oder mehr an Stromkosten an, im Gegenteil - für 2 Personen kochen braucht man vielleicht einen größeren Topf, aber verbraucht nicht das Doppelte an Strom; ob einer oder zwei im Wohnzimmer beim Licht sitzen ...

Und so zieht es sich durch bei der Bedarfsgemeinschaft, Kind braucht keine Grundgebühr, ganz gleich wie alt.





von alida am 01.06.2008 17:50
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>BSG - Warmwasserurteil veröffentlich. Eine einzige Enttäuschung!
@alida:

Allein dieses Posting zeigt deutlich, dass Du hier zwar über eine BSG Entscheidung diskutieren willst, dieses aber offensichtlich nichtmal gelesen hast.

Vergiss die 6% und bleib bei den tatschlichen Beträgen laut EVS 2003. Dann sind für Haushaltsenergie genau 21,75 Euro im Regelsatz (100%) enthalten (inkl. Warmwasser, aber egal). Bei einem 2-Personen-Haushalt sind es dann schon nur noch 19,58 Euro, bei einem unter 14-jährigen Kind nur noch 13,05 Euro.

Der Stromverbrauch für 2 Personen ist sicherlich nicht doppelt so hoch, wie für eine, aber doch mit Sicherheit deutlich höher. Und er wird immer höher, je mehr Personen im Haushalt leben.

Gruß,

Axel

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von AxelK am 01.06.2008 18:27
Status: Tao (9081 Beiträge)
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>BSG - Warmwasserurteil veröffentlich. Eine einzige Enttäuschung!
Ich habe eben gerade meine Abrechnung vorliegen und bei mir sind es (Warmwasser über elektr. Stromdurchlauferhitzer) sowie exzessiver Computerbenutzung mit alten Röhrenmonitoren für 2 Personen und studentischem Besuchskind genau 508,38 € in 382 Tagen für Strom und Gas gewesen. Hierbei ist der Luxus des Gasherdes dabei (will ich einfach), der mehr Grundgebühr kostet als Verbrauch.

So:
1 Person bekommt 21,75 €
2 Personen (Partner) bekommen 2x 19,56 € = 39,12
1 Kind Ü15 bis U25 bekommt 17,43 €
1 Kind U15 bekommt 13,04 €

Wer echt angeschissen ist, ist der Alleinstehende, da er alleine die Grundgebühr zu tragen hat.


Die Verschwendung, wenn man alles ohne Begrenzung erstattet bekommt, kannst du nicht abstreiten. Wie oft hat man früher von Sozialhilfe-Empfängern gehört - zahlt doch das Amt.



von alida am 01.06.2008 20:16
Status: Unsterblich (2348 Beiträge)
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>BSG - Warmwasserurteil veröffentlich. Eine einzige Enttäuschung!
@Alida

Ich habe mich auch schon gefragt wie man Verschwendung vorbeugen will aber sag mir doch mal was man machen soll wenn man zu viel verbraucht hat? Ich habe glaube ich als ich allein wohnte 2007 30Euro pro Monat Strom und 140,85Euro Warmwasser + 79,73Euro Heizung bezahlt. Mach mir das mit der Heizung erstmal nach.

Und das Warmwasser? Einmal täglich duschen für eine Person. Ist nicht drin oder wie? Alg2ler haben eh schon ein Schmuddelimage, also mal eben das duschen verbieten?

Wie andere Haushalte das mit der Hygiene halten mag dahingestellt sein. Ich will jedenfalls sauber aus dem Haus gehen. Obwohl ich auch andere Leute kenne. Denen riecht man das aber auch an... (schon schlecht wenn sie es selber nicht merken)

Und nun? Die großen Kosten sind da. Woher das Geld nehmen? Vom Essen absparen? Oder wie? Von irgendeinem der Alg2-Punkte muss man es ja abzwacken oder?

Am Deutlichsten ist mir übrigens geworden wie arm man mit Hartz4 dran ist als meine Matratze kaputtging. Schon mal geschaut was so eine Matratze kostet? Ich habe so ein 1,40m breites Bett damit auch mal die Freundin mit drauf schlafen kann. Habe ich übrigens immer noch die Größe. So, was macht man bitteschön wenn die Matratze kaputt ist? Über 200Euro kostet sowas. Darf ich dann ein Jahr sparen oder wie? Oder irgendeine Matratze zweifelhaften Schmuddelinhalts aus dem Internet ersteigern?

Das war schon krass. Weil man eben eine neue Matratze braucht (gebrochene Matratzenspiralen können höllisch scharf sein) aber keine kriegt... Eine echt beschissene Situation... Ich habe mir Decken draufgelegt aber hatte immer noch die Angst dass das Teil da durchpiekst.

Und jetzt darf man als Hartz4-ler auch noch schmuddelig durch die Gegend laufen. Dem Staatssäckel zum Wohle? Da kriegt der Beck-Spruch mit dem rasieren und waschen doch noch eine ganz andere Ebene...

Grüße!
Sebastian


von SebastianJu am 02.06.2008 00:40
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>BSG - Warmwasserurteil veröffentlich. Eine einzige Enttäuschung!
@sebastianju

für die matratze habe ich einen tipp, zumindest wenn du im einzugsgebiet von aldi nord lebst.
mit einer kleinen einschränkung.

durch meine grunderkrankung hatte ich einige ziemlich üble bandscheibenvorfälle. als das dann einmal sowohl den lendenwirbel als auch den halswirbelbereich gleichzeitig betraf, rieten mir sämtliche ärzte, mir eine neue matratze zuzulegen, um weitere verschlimmerungen zu vermeiden. ha, wie denn? der zufall kam mir zuhilfe, als aldi nord eine 1,40 er federkern hatte für knapp 70€. immer noch eine riesensumme, aber immerhin.prospekt dem orthopäden gezeigt, er hat sein ok gegeben und die haushaltshilfe der gkv war so nett und hatte die angeschleppt. das problem, welches auftauchte, waren die allergien, die sich durch die vielen operationen vervielfältigt hatten. ich hatte vorher eine antiallergene, die aber schon 6, 7 jahre alt war. bin ich zum hautarzt und der hat so einen schonbezug aufgeschrieben, den die gkv zahlen mußte.
im endeffekt wäre es die gemeinschaft um einiges billiger gekommen, eine geeignete matratze zu 'finanzieren', denn diese schondinger kosteten ca 200€, die medikamente durch die aufgetretene allergie ca 150€ plus diese lichttherapie (von der ich nicht weiß, was sie kostet).
die zuzahlung kam ja nicht aus dem jobcenter topf sondern aus dem der gkv

@lida

schöne rechnung. wäre nett, wenn du mir jetzt erklärst, wie ich die chronischen entzündungen am fuß baden soll mehrfach täglich und anschließend die miniwanne ausspülen mit den im regelsatz enthaltenen energiekosten. ich zahle 50€ strom& warmwasser.jetzt kommt vermutlich das argument, der fuß muß nicht gebadet werden, den braucht sie ja nicht wenn sie nicht mehr arbeiten geht und wenn es dann ganz unerträglich wird, kann sie ja auf kosten der krankenkasse in die klinik...

sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 02.06.2008 06:47:55

-- Editiert von sunbee1 am 02.06.2008 06:50:23


von Sunbee 1 am 02.06.2008 06:43
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