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BSG - Warmwasserurteil veröffentlich. Eine einzige Enttäuschung!

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BSG - Warmwasserurteil veröffentlich. Eine einzige Enttäuschung!

Das lang ersehnte Warmwasserurteil des Bundessozialgerichts ist endlich veröffentlicht und stellt sich als Riesenenttäuschung für alle Leistungsempfänger heraus. Kaum ein LE wird aus diesem Urteil irgendwelche Vorteile ziehen können.

Wie schon aus dem Medienberichten bekannt war, dürfen die ARGE'n von den tatsächlichen Heizkosten lediglich den Anteil für die Warmwasserbereitung abziehen, der auch im Regelsatz enthalten ist. Dieses gilt aber nur dann, wenn die Warmwasserkosten nicht separat erfasst werden und somit transparent werden. Immer dann, wenn die WW-Kosten separat erfasst werden, obliegt es - lt. BSG - ausschließlich dem LE, sich so zu verhalten, dass er mit diesem Kostenanteil auskommt. (b)Eine Geltendmachung der tatsächlichen WW-Kosten im Rahmen der KdU ist ausdrücklich nicht möglich.

Zum Stromanteil hat sich das Gericht gar nicht geäußert. Allerdings lässt der Wortlaut der Urteilsbegründung m.E. keinerlei Zweifel darüber aufkommen, dass das BSG auch die Geltendmachung der, den RS-Anteil übersteigenden, Stromkosten ablehnen wird.

Neben der m.E. ziemlich weltfremden Begründung hat das BSG aber auch noch handwerkliche Fehler gemacht. So bleibt die, seit 01.01.2007 gültige EVS 2003 völlig unberücksichtigt. Und rein rechnerische Fehler sind da auch noch enthalten.

Für alle, die es interessiert, zu finden ist das Urteil hier: "http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&;Art=en&Datum=2008&nr=10401&pos=5&anz=23"

Solche Entscheidungen bauen einen doch unheimlich auf. Zu allem Überfluss musste ich mir dann heute auch noch sagen lassen, dass mein Geld für Juni - aus unbekannten Gründen - nicht überwiesen wurde. Habe zwar dann einen Scheck bekommen, ob der aber heute noch eingelöst werden kann, ist ungewiss. Da kommt doch mal richtig Freude auf.

Gruß,

Axel

"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

-- Editiert von AxelK am 30.05.2008 14:45:48

-- Editiert von AxelK am 30.05.2008 14:46:40


von AxelK am 30.05.2008 14:44
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>BSG - Warmwasserurteil veröffentlich. Eine einzige Enttäuschung!
Das ist nicht neu und war auch niemals anders vorgesehen.
Dass gewisse Leute in gewissen Foren sich eingebildet hatten, nun würden alle HEs zusätzlich Warmwasseraufbereitungskosten erstattet bekommen, war praktisch verantwortungslos von den entsprechenden Postern.
Warmwasserkosten und jegliche Haushaltsenergie sind im Regelsatz enthalten; jegliche andere Regelung ist weltfremd. Du willst wohl absolute Verschwengung auch noch mit Übernahme der Mehrkosten unterstützen?


von alida am 31.05.2008 00:12
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>BSG - Warmwasserurteil veröffentlich. Eine einzige Enttäuschung!
-- editiert von Admin


von Sunbee 1 am 31.05.2008 07:05
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>BSG - Warmwasserurteil veröffentlich. Eine einzige Enttäuschung!
@alida:

Eine andere Antwort habe ich von Dir nicht erwartet. Also ist auch z.B. ein sächsisches LSG, dass sogar entschieden - und absolut nachvollziehbar vorgerechnet - hat, dass gar keine Warmwasserkosten im Regelsatz enthalten sind, einfach nur verantwortungslos. Und jder, der für mehr als rund 6,50 Euro im Monat WW und rund 15 Euro Strom verbraucht, ist also verschwenderisch. Dann verrat uns doch mal, wie viel Du so für WW und Strom verbrauchst. Mit 15 Euro Stromkosten im Monat auskommen zu sollen, ist - auch vor dem Hintergrund der schon seit Jahren herschenden Preisentwicklung auf dem Energiemarkt - absolut weltfremd. Derartige unsoziale Entscheidungen hat unser oberstes Sozialgericht allerdings schon des öfteren getroffen; auch schon vor Hartz IV. Von den rein handwerklichen - und absolut peinlichen - Fehlern, die das BSG in dieser Entscheidung gemacht hat, will ich jetzt mal gar nicht reden, zumal die in Ihrer Wirkung relativ geringfügig sind.

@sunbee:

Was machst Du denn jetzt mit Deiner Stromkostenforderung? Betreibst Du das trotzdem weiter, und wenn ja, mit welcher Argumentation? Ich meine, vom BSG wirst Du hier wohl keine Hilfe erwarten können. Allenfalls bleibt da in letzter Instantz nur das Bundesverfassungsgericht. Ausgang - wie immer - mehr als ungewiss.

Gruß,

Axel


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von AxelK am 31.05.2008 12:13
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>BSG - Warmwasserurteil veröffentlich. Eine einzige Enttäuschung!
@axel

sobald der widerspruch entschieden ist (und aufgrund dieser auslegung wird das bald sein) übergebe ich die sache jetzt auch einem anwalt.
hier werde ich als laie nicht weiterkommen. geduld ist mittlerweile mein zweiter vorname, also werde ich bei eventuellen erfolgsaussichten durch alle instanzen marschieren, ggf verfassungsgericht.

sunbee


von Sunbee 1 am 31.05.2008 14:29
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>BSG - Warmwasserurteil veröffentlich. Eine einzige Enttäuschung!
Ihr seid Laien, wie ihr selbst zugebt.
Ihr seid Laien, maßt auch aber an, jedes Gesetz beurteilen und auslegen zu können.

Du, Sunbee1, wirst regelmäßig beleidigend, weil du es nicht verträgst, dass jemand mehr weiß als du.

Du kannst mich gar nicht beurteilen, hast vermeintlich dieses Forum zusammen mit AxelK in fester Hand und wirst ausfallend, wenn jemand auf abweichende Gesetzeslagen hinweist.

Hier ist ein Rechtsforum und kein Jammerforum, ich behalte mir vor, weiterhin das geltende Recht darzustellen und nicht euer Wunsch- und Anspruchsdenken.


von alida am 31.05.2008 20:18
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>BSG - Warmwasserurteil veröffentlich. Eine einzige Enttäuschung!
@alida

quote:
Hier ist ein Rechtsforum und kein Jammerforum, ich behalte mir vor, weiterhin das geltende Recht darzustellen und nicht euer Wunsch- und Anspruchsdenken.

endlich mal was zum lachen von dir

du bist einer der user, die hier permanent abjammern, wie schlimm alg2 empfänger sind.

sunbee


von Sunbee 1 am 31.05.2008 22:32
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>BSG - Warmwasserurteil veröffentlich. Eine einzige Enttäuschung!
@alida:

Korrekt, wie sind Laien. Im Gegensatz zu Dir geben wir das aber auch zu. Du stellst Dich dagegen hier als allwissend und unfehlbar hin, was sich an solchen Aussagen manifestiert:

*Ihr seid Laien, maßt euch aber an, jedes Gesetz beurteilen und auslegen zu können.*

*Ich behalte mit vor, weiterhin das geltende Recht darzustellen und nicht euer Wunsch- und Anspruchsdenken.*

Du scheinst also für Dich in Anspruch zu nehmen, Gesetze immer und unfehlbar beurteilen und auslegen zu können. Wenn ich mich recht erinnere, habe ich Dir vor längerer Zeit hier schon einmal die Frage gestellt, welche unglaubliche Qualifikation Dich denn eigentlich dazu befähigt. Ich habe damals keine Antwort bekommen und rechne auch jetzt nicht wirklich damit.

Unabhängig davon ging es in meiner Kritik an diesem Urteil, oder besser der Begründung, aber auch gar nicht wirklich um die Auslegung des Gesetzes. Es ist einfach nur peinlich, wenn ein Bundessozialgericht nicht einmal in der Lage ist, die - einer Entscheidung zugrunde liegenden - Zahlen rechnerisch korrekt zu ermitteln. Und 19,34 Euro plus 7,1% sind nun einmal nicht - wie vom BSG festgestellt - 20,74 Euro, sondern 20,71 Euro. Natürlich kann man jetzt sagen, 3 Cent mehr oder weniger machen doch den Kohl nicht fett. Aber, es bleibt ein peinlicher Fehler und es ist nicht der einzige dieser Art.

Das darüber hinaus die Existenz der EVS 2003 komplett ignoriert wird, bedarf eigentlich keines weiteren Kommentars. Obwohl dieser Punkt sich sogar positiv für die HE auswirkt.

Darüber hinaus habe ich lediglich kritisiert, dass die Einschätzung des BSG, man könne mit insgesamt rund 21 Euro monatlich für Strom und Warmwasser auskommen, auch angesichts der Preisentwicklung auf dem Energiemarkt, einfach nur weltfremd ist. Der durchschnittliche Stromverbrauch eines 1-Personen-Haushalts beträgt 1600 KWh im Jahr, oder 133,3 KWh im Monat. Diese 133,3 KWh würden mich hier, inkl. Grundgebühr, 31,61 Euro kosten. Das sind also schon rund 10 Euro mehr, als vom Gesetzgeber und dem BSG zugestanden. Und da ist noch nicht 1 Tropfen Wasser erwärmt. Außerdem dürfte auch relativ klar sein, dass der Stromverbrauch eines ALG II Empfängers überdurschnittlich hoch sein dürfte. 1. Weil dieser naturgemäß mehr Zeit in der eigenen Wohnung verbringt, als ein Arbeitnehmer und 2. weil dieser sich in der Regel keine verbrauchsgünstigen Elektrogeräte leisten kann. Dieses Missverhältnis wird noch gravierender in Mehrpersonenhaushalten, in denen sich der regelsatzrelevante Betrag für Energie noch entsprechend reduziert.

Das ist es, was ich als weltfremd bezeichne. Und das hat nicht das geringste damit zu tun, ob jemand juristischen Sachverstand hat und Gesetze auslegen kann, oder nicht.

Gruß,

Axel

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von AxelK am 01.06.2008 12:08
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>BSG - Warmwasserurteil veröffentlich. Eine einzige Enttäuschung!
Geh wieder zu Tacheles zu deinem Herrn_Z, von dem du "deine" Weisheiten geklaut hast.

Dein Mehrpersonen-Haushalt, der ja sooo viel höhere Kosten hat, hat natürlich auch für jede Person die Grundgebühr?


von alida am 01.06.2008 12:47
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>BSG - Warmwasserurteil veröffentlich. Eine einzige Enttäuschung!
@alida:

Wie gut, dass Du wenigstens weißt, woher ich mein Wissen habe. Die Weisheiten von Herrn Z. nehme ich ganz sicher nicht an. Zum weit überwiegenden Teil lese ich die nichteinmal, weil mir die schlichtweg viel zu langatmig sind. Ich kann ganz einfach nur rechnen und habe mir diese Mühe einfach gemacht.

Das Du offensichtlich nicht in der Lage, oder nicht willens, bist, Dich mit den eigentlichen Kritikpunkten einfach mal auseinanderzusetzen und Dich dazu zu äußern, wissen wir ja mittlerweile. Da ist es natürlich auch viel einfacher, alle anderen einfach als unwissend, verantwortungslos, verschwenderisch und weltfremd hinzustellen.

Selbstverständlich hat ein Mehrpersonenhaushalt nicht für jede Person eine Grundgebühr. Das wurde auch nie behauptet. Ich werde Dir jetzt auch nicht den Gefallen tun, hier vorzurechnen, dass die Energiekosten, im Verhältnis zur Höhe des Regelsatzes, dennoch höher sind, als bei einem 1-Personen-Haushalt.

Gruß,

Axel

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-- Editiert von AxelK am 01.06.2008 15:30:47


von AxelK am 01.06.2008 15:29
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>BSG - Warmwasserurteil veröffentlich. Eine einzige Enttäuschung!
Meine letzte Abrechnung:
Grundpreis 73,20 € plus MWSt = 87,11 € für ein Jahr oder 7,26 € monatlich.
Ob ich jetzt alleine wohne, mit einem Partner zusammen, viele Kinderlein habe - es bleibt bei den 7,26 € für den Haushalt.



von alida am 01.06.2008 16:15
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