BSF Risk Collection/ RA Schneider

28. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
RoterFuchs
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)
BSF Risk Collection/ RA Schneider

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Hallo zusammen,

auch ich habe ein Problem mit der Risk Collection/ Schneider.

Zu meinem Fall:
Ich hatte einen Mobilfunkvertrag mit O2, der schon einige Zeit zurückliegt.
Irgendwann sind die Kosten so gestiegen, das sich eine Summe von ca. 1200,-€ angesammelt hat.
Erst wurde die Rechtsabteilung von O2 eingeschaltet, die gaben das der Risk Collection und jetzt hat der RA Schneider die Forderung.
Mit allen Kosten beläuft sich die Forderung auf ca. 1800,-€, von der bis heute 1600,- beglichen sind.

Leider hat die Risk Collection einen Schufa-Eintrag vor ca. 4Jahren veranlasst, so das ich vor ca. 2Wochen ein Schreiben aufgesetzt habe mit einer Restsumme von 100,- und die Sache ist erledigt, mit Korrektur des Schufa-Eintrages.

Weder der Schneider noch die Risk antworten auf meine Schreiben, wer hat einen Rat?

Gruss


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1715 Beiträge, 689x hilfreich)

Aus Deinem Schreiben geht nicht direkt hervor wogegen sich die Beschwerde richtet.

Geht es darum den Eintrag zu löschen oder die Höhe der (titulierten) Forderung zu korrigieren?

Eine Löschung ist erst am Ende des 3. Jahres nach Erledigung der Forderung möglich, wenn diese mehr als 100 Euro beträgt. Bei beträgen unter 100 Euro gibt es da andere Regelungen.

Sollte es um die Korrektur des Saldos gehen, so ist hier zu bemerken, dass sich die Forderung alle 3 Monate automatisch aktualisieren sollten! Vergißt ein Gläubiger hier mitzuhelfen oder sonstwie aktiv zu sein um die Sache zu korrigieren, so kann der Eintrag temp. bis zur Klärung gesperrt werden. Dies muss aber direkt bei der Schufa passieren.

Ich würde daher folgendes vorschlagen:
2 Briefe als Einschreiben, bzw. 1 Brief und einen direkten Besuch bei der Schufa:
Bei der Schufa den fehlerhaften Eintrag bemängeln. Möglichst Kontoauszüge und andere Zahlungsnachweise mitnehmen.
Den Gläubiger mit Frist anzuschreiben, sich um die Korrektur zu kümmern, ansonsten Schadensersatzforderung. Die ist diesem Falle dadurch begründet, dass es sein kann dass auch spätere Löschungen (s.o.) durch eine verspätete Korrektur/Erledigung deutlich verzögert/behindert werden können. Dies würde sich später negativ auf sämtliche Vertragsgeschäfte auswirken, wo die Schufa mit involviert ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,

falls ich das Posting richtig verstanden habe, hast du dem Gläubiger bzw. dem RA einen Vergleich über noch EUR 100,00 angeboten. Natürlich ist niemand gehalten, einen Vergleich zu akzeptieren.

Wenn die nicht wollen, wollen sie nicht.

Ich würde empfehlen, einfach mal nachzuhaken.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RoterFuchs
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo von bummelbiene99,

das weiss ich schon, das man einen Vergleich ablehnen kann.
Ein Vergleich anbieten kommt immer gut und ich bin mit diesem immer gut verfahren, jeder wurde angenommen.
Jeder möchte doch schliesslich die Sache erledigen;)


"Geht es darum den Eintrag zu löschen oder die Höhe der (titulierten) Forderung zu korrigieren?"
Danke für den guten Rat Albarion, es geht darum die Forderung in der Schufa zu korrigieren, das wurde nicht getan!!!

"...so kann der Eintrag temp. bis zur Klärung gesperrt werden. Dies muss aber direkt bei der Schufa passieren.."
Was heisst das genau? Wird dieser Eintrag nicht angezeigt wenn z.B. jemand meine Schufa einsehen möchte?

"...sich um die Korrektur zu kümmern, ansonsten Schadensersatzforderung..."
Das wollte ich im nächsten Brief erwähnen die Schadensersatzforderung.

Welche Schufa wäre denn zuständig da ich in der Schweiz wohne und mein ehemaliger Wohnort Hilden war?

Gruss

1x Hilfreiche Antwort

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