Hallo,
ich hätte eine Frage...
Vor kurzem habe ich mir einen BMW zugelegt, direkt vom BMW Händler. Nun habe ich folgendes Problem:
Ausgeschrieben war das Fahrzeug damals mit sämtlicher Ausstattung, u.a. einer Klimaanlage (keine Klimaautomatik). Als wir eine Probefahrt machten, informierte uns der Händler nochmals über die Ausstattung des Fahrzeugs, u.a. die Klimaanlage.
Nun musste ich feststellen, dass der Wagen gar keine Klimaanlage hat, obwohl es so ausgeschrieben war und der Verkäufer das auch noch ausdrücklich erwähnt hatte.
Wie kann ich jetzt am besten vorgehen? Ich bin der Meinung, dass in so einem Fall der Händler die Klimaanlage nachrüsten muss oder ich den Kaufpreis mindern kann. Sehe ich das richtig so?
Was meint Ihr dazu?
Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Hilfe... ;-)
BMW-Händler hat Klimaanlage verschwiegen !!!
20. März 2008
Thema abonnieren
Frage vom 20. März 2008 | 01:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
BMW-Händler hat Klimaanlage verschwiegen !!!
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 20. März 2008 | 07:34
Von
Status: Lehrling (1311 Beiträge, 205x hilfreich)
Was sagt denn der Händler dazu??
Fragen Sie ihn doch enfach mal, wo denn der Knopf für die Klima ist.
Wenn Sie nachweisen können, das eine Klimaanlage zugesichert wurd, diese aber nicht vorhanden ist, haben Sie Ansprüche ggegen den Verkäufer.
Gruß Spezi
Und jetzt?
Schon
267.022
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
12 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
11 Antworten
-
4 Antworten