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BKA soll Computer-Durchsuchung und Spähangriff erlaubt werden

AFP VOM 4.6.2008 | Nachrichten - Gesetzgebung | 4818 Aufrufe
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BKA, Computer, Durchsuchung, Spähangriff

Zentrale Punkte des umstrittenen BKA-Gesetzes

Im Kampf gegen den internationalen Terrorismus soll das Bundeskriminalamt (BKA) mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet werden - bis hin zur heimlichen Computer-Durchsuchung und dem Spähangriff per versteckter Kamera im Wohnbereich. Dies sieht die Novelle des BKA-Gesetzes vor, die das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschloss.

Das BKA soll künftig die Aufgabe der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus wahrnehmen können. Das BKA soll dabei präventiv tätig werden können und die Möglichkeit erhalten, von sich aus aktiv zu werden. Bisher musste das BKA darauf warten, dass eine Länderpolizei um Amtshilfe ersucht. Zur Erfüllung der neuen Aufgaben sind laut Gesetzentwurf rund 130 Stellen beim BKA nötig. Die Kosten werden im ersten Jahr auf rund 23,6 Millionen Euro, in den Folgejahren dann auf je rund zehn Millionen Euro veranschlagt.

Die Behörde erhält für die neuen Aufgaben eine ganze Reihe von Befugnissen, die teils heftig in der Kritik stehen, etwa weil eine Aufweichung des Schutzes der Privatsphäre befürchtet wird. Besonders umstritten war in den vergangenen Monaten die heimliche Online-Durchsuchung von Computern von Verdächtigen. Sie wird dem Gesetz zufolge dann erlaubt, wenn die Unversehrtheit einer Person oder etwa der Bestand des Staates gefährdet sind. Nicht nötig ist jedoch eine "hinreichende Wahrscheinlichkeit", dass andernfalls "in näherer Zukunft ein Schaden eintritt". Die Beamten müssen das Spionageprogramm allerdings per E-Mail oder über einen anderen technischen Weg installieren. Die Wohnung des Verdächtigen dürfen sie dazu nicht betreten.

Neben dem Lauschangriff bekommen BKA-Beamte auch die Befugnis zum Spähangriff: Bei der Beweissicherung außerhalb von geschlossenen Wohnungen dürfen sie bis zu drei Tage lang ohne richterliche Genehmigung heimlich filmen und lauschen. Aber auch in den Wohnungen von Verdächtigen dürfen sie künftig Spionagekameras und Richtmikrofone installieren, wenn dies "zur Abwehr einer dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates" dient oder "Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder Sachen von bedeutendem Wert" gefährdet sind.

Lausch- und Spähangriffe innerhalb von Wohnungen dürfen nur auf Antrag des BKA-Präsidenten oder seines Vertreters von einem Gericht angeordnet werden. Ist Gefahr im Verzug, dann reicht es, wenn der Richter im Nachhinein zustimmt. Gleiches gilt für die Online-Durchsuchung. Der Spähangriff und die Rund-um-die-Uhr-Beobachtung von Verdächtigen sind über Wochen hinweg möglich. Zwar ist der Ersteinsatz auf einen Monat befristet. Doch Verlängerungen um jeweils einen weiteren Monat sind zulässig, falls dies zur Gefahrenabwehr nötig ist.

Wie beim Lauschangriff müssen die Beamten auch beim heimlichen Filmen den "Kernbereich privater Lebensgestaltung" respektieren. In solchen Situationen dürfen sie weder beobachten noch mithören und müssen ihre Geräte im Zweifel auf "Automatik" schalten. Das Gericht muss dann diese Aufzeichnungen auswerten und entscheiden, ob sie verwertet werden dürfen oder nicht. Auch bei der Computer-Durchsuchung muss dies gewährleistet bleiben.

Die Telefonüberwachung muss ebenfalls gerichtlich angeordnet werden. Mit Blick auf das Zeugnisverweigerungsrecht von Berufsgeheimnisträgern sieht die Novelle vor, dass Telefone von Geistlichen nicht abgehört werden dürfen, wenn diese für einen Verdächtigen seelsorgerisch tätig sind. Der Gesetzgeber lässt diese Ausnahme aber nur für die öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften gelten; Telefone muslimischer Imame können deshalb abgehört werden.

Darüber hinaus soll dem BKA zur Gefahrenabwehr künftig auch die sogenannte Rasterfahndung erlaubt werden. Demnach können etwa von öffentlichen Stellen künftig Daten von bestimmten Personengruppen zum Zweck des automatisierten Abgleichs mit anderen Datenbeständen angefordert werden.

4. Juni 2008 - 15.13 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008





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