BID inkasso web.de

28. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
Stefanw05
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)
BID inkasso web.de

hallo,

gleich vor ab ich hab die such funktion genuzt und nicht passendes gefunden.
zum sachverhalt.

Meine Freundin hat ein schreiben bekommen von BID insgesamt 104,21 mit gebüren.
So ich hab mich hier im forum eingelesen und hab bei BID angerufen und Ihnen mit geteilt das ich nicht zahlen werde
auf grund des Oberlandesgericht Koblenz, Urteil v. 18.03.2009 - Az.: 4 U 1173/08 .
dann hat die nette Dame am Telefon gemeint das ich den Vertrag gar nicht besteriten soll da meine Freundin schon mal vor einem Jahr auf die forderung reagiert hatte.

Hat sie nun recht muss ich zahlen?

Mfg

Stefan

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30 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Nein... die Dame ist nur an den Interessen und Umsätzen für die Inkassobude interessiert :)

also weitere Korrespondenz wie Du es bereits getan hast mitteilen :-)



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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

In wie fern hat die Freundin auf den Vertrag reagiert ?


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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>und hab bei BID angerufen und Ihnen mit geteilt das ich nicht zahlen werde <hr size=1 noshade>

Das ist irrelevant, das ja die Freundin offensichtlich Schuldner ist. Insofern war dein Telefonat sinnfrei.



quote:<hr size=1 noshade>auf grund des Oberlandesgericht Koblenz, Urteil v. 18.03.2009 - Az.: 4 U 1173/08 . <hr size=1 noshade>

Wann soll denn der Vertragsschluss gewesen sein?



quote:<hr size=1 noshade>In wie fern hat die Freundin auf den Vertrag reagiert ? <hr size=1 noshade>

Ich vermute mal durch Zahlung der geforderten Summe.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stefanw05
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)

Sie hat damals bezahlt. deswegen meinte die dame das ein vertrag besteht und ich nichts mehr dagegen machen kann.

hat sie damit recht muss ich zahlen?

wann der Vertragsschluss war weiß ich nicht genau irgend wann letztes jahr


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-- Editiert Stefanw05 am 29.06.2012 11:07

-- Editiert Stefanw05 am 29.06.2012 11:08

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

quote:
wann der Vertragsschluss war weiß ich nicht genau irgend wann letztes jahr

Dann ist das zitierte Urteil ebenfalls fehl am Platze, das die Firma bekanntermaßen die Prozedur nach dem Urteil geändert hat.



quote:
Sie hat damals bezahlt. deswegen meinte die dame das ein vertrag besteht und ich nichts mehr dagegen machen kann.

Mit der Zahlung könnte man durchaus sein Einverständnis erklärt haben.
Denn 2 praktische Fragen die vor Gericht auftauchen könnten:
- Weshalb sollte man für etwas gezahlt haben, für das man keinen Vertrag hat.
- Weshalb hat man sich damals nicht dagegen gewehrt bzw. den Sachverhalt geprüft.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Stefanw05
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)

so ich hab bis jetz immer noch nicht bezahlt und heute hatte ich ein Brief erhalten
von der Kanzlei Hörnlein&Feyler aus Coburg
die Fordern jetz 104€ +0€,37 zinsen +anwaltskosten 19,50€ gesamt also 123,87€

was mich wundert das sie 1&1(also web.de) vertreten und nicht den BID da ich eigentlich 35€ web.de und den rest von den 104,21 den BID schulde oder?

weiter hin steht da
"Der Schuldner erkennt an, dem Gläubiger aus Diensleistungsvertrag gem. Rechnung vom 05.02.2012 bus 05.06.2012"

also kann man davo ausgehen da man die rechnung vom 05.02-05.06 bezahlt hat jetzauch zahlen muss?

MfG



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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Ich würde denen mal zurückschreiben, und fragen woher die die Idee nehmen, dass Du die Forderung akzeptiert hast, finde das sehr interessant..nur weil einmal gezahlt worden ist....interessante These!

Darüber hinaus scheint das Anwaltsbüro es auch nicht sehr genau mit den Gesetzen zu nehmen.

Denn auf die Inkassokosten scheinen die nochmals ihre Anwaltsgebühren draufzuschlagen, was die nicht dürfen: ENTWEDER, ODER!

Im selben Brief kannst Du nochmal schreiben, dass Du die Forderung zurückweist und auf das bestehende Urteil zu diesen (unlauteren) Abos und Kostenfallen verweist. - OLG Koblenz vom 18.03.2009 (4 U 1173/08 ), LG Koblenz vom 25.06.2009 (1 O 30/09 )

Sollten die Dir einen Mahnbescheid schicken, WIDERSPRECHEN und KEINESWEGS den WIDERSPRUCH zurücknehmen - egal, womit sie Dir Drohen oder was man Dir "anbietet".
Im Endeffekt wollen die Dich nur einschüchtern :-)

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Stefanw05 am 29.06.2012 11:06

hat sie damit recht muss ich zahlen?

Nein, du musst nicht die Schulden deiner Freundin bezahlen!

quote:
von Stefanw05 am 31.07.2012 14:35

so ich hab bis jetz immer noch nicht bezahlt und heute hatte ich ein Brief erhalten von der Kanzlei Hörnlein&Feyler aus Coburg

Warum bekommst du den Brief und nicht deine Freundin die die Schuldnerin ist?

quote:
von Albarion am 01.08.2012 17:38

Ich würde denen mal zurückschreiben, und fragen woher die die Idee nehmen, dass Du die Forderung akzeptiert hast, finde das sehr interessant..nur weil einmal gezahlt worden ist....interessante These!

Genau das!!! Wenn ich die Forderungen aus einem Vertrag bezahle habe ich meinen Teil des Vertrages erfüllt...

quote:
von Albarion am 01.08.2012 17:38

dass Du die Forderung zurückweist und auf das bestehende Urteil zu diesen (unlauteren) Abos und Kostenfallen verweist.

Sind dir die Blumen aus dem Sträußchen verwelkt? Warum sollte er die Vertragserängerung aus Kostenfalle deklarieren, wenn er doch schon den Beitrag des ersten Vertragzeitraumes bezahlt hat. Hier hinkt deine Argumentation... aber gewaltig!

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Sind dir die Blumen aus dem Sträußchen verwelkt? Warum sollte er die Vertragserängerung aus Kostenfalle deklarieren, wenn er doch schon den Beitrag des ersten Vertragzeitraumes bezahlt hat. Hier hinkt deine Argumentation... aber gewaltig! <hr size=1 noshade>


Da scheint dein Vorderrad aber einen Platten zu haben.
Wenn ich für ein Abo (also einem Zeitraum x) einmal zahle, entweder aus Dummheit oder weil ich es nicht wusste, und danach kündige, heisst das noch lange nicht, dass ich automatisch ein zweites Abo abschliesse oder gleich mit einer Verlängerung einverstanden bin. Hier wurde für ein Abozeitraum bereits bezahlt, was natürlich "unglücklich" ist.
Nun geht es aber um ein neues Abo, einem neuen Zeitraum, der anscheinend nicht bezahlt werden will, da der TE wohl mitbekommen hat, dass web.de Mist gebaut hatte.
Sicherlich könnte man das Stillschweigen und Bezahlen als stillschweigende Vertragsverlängerung deklarieren, dennoch ist der Vertrag aufgrund der o.g. Urteils sittenwidrig und damit nichtig - vermutlich hast Du Dir nicht mal die Urteile angeschaut!
Von daher sehe ich da durchaus Chancen, problemlos aus der Sache herauszubekommen. Du vielleicht nicht, aber wer weiss, vielleicht radelst Du ja jeden Tag zum AG web.de oder zu einem der korrespondierenden IB oder dem o.g. Rechtsanwaltsbüro ;) .

Eine Anfechtung des Vertrages wg. Irrtum nach § 119 BGB wäre hier ebenfalls Mittel der Wahl. Darüber hinaus kann in Bezug auf Gebühr - selbst wenn das erste Mal aus Angst wg. Inkasso-Briefen und dgl. bezahlt worden ist - auch mit § 305c BGB argumentiert/angefochten werden (überraschende Klausel)

Wenn web.de sich nicht an Gesetze hält und "vergisst" *hust* Preise vernünftig zu deklarieren, (§312c BGB i.V.m. Art. 246 EGBGB , sowie §1 Abs. 6 PAngV). Dann ist das einfach gesagt "hinterlistig" oder Abzocke, AUCH wenn web.de gerne behauptet - vorallem vor Gericht - man hätte ja heut zu Tage nichts mehr zu verschenken, was völliger Mumpitz ist.

Im Endeffekt ist die Forderung sowieso sowieso falsch berechnet - aus den bereits erwähnten Gründen.

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-- Editiert Albarion am 02.08.2012 10:58

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Albarion am 02.08.2012 10:44

und danach kündige

Das hüpfende Komma ist, dass er das eben nicht gemacht hat!

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Derzeit haben wie eine "und täglich grüßt das Murmeltier"-Situation.
Aufgrund der Widersprüche vermute ich mal dass TE uns mit der Freundin einen Bären aufbinden wollte. :kotz: :kotz: Die Frage ist nur inwieweit man dem Burschen mir seinen Münchhausengeschichten noch Glauben schenken kann.

TE hat einen Vertrag geschlossen und die Rechnung nicht bezahlt. Dann hat das Inkasso diese erfolgreich eingetrieben. Jetzt ist die ganze Zeit nix passiert und die neue Rechnung, da der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt wurde, von web.de wurde wieder einmal nicht bezahlt, weshalb wieder das Inkassounternehmen bei TE anklopft. Geschichte wiederholt sich..

Die Urteile treffen meines Erachtens nicht zu, denn es wird in beiden Urteilen die vermeintlich kostenlose Clubmitgliedschaft als irreführend verworfen. Über den Punkt sind wir doch schon lange drüber raus. TE ist bereits erfolgreiches Clubmitglied und hat diese Clubmitgliedschaft auch bezahlt! Jetzt stand die stillschweigende Vertragsverlängerung an, die auch eingetreten ist, da unser tagträumender TE es verpasst hat diesen Vertrag zu kündigen. Jetzt mit der Argumentation zu kommen, dass es sich bei Vertragsabschluss um eine irreführende Blickfangwerbung gehandelt hat und dass man nicht ersehen konnte dass es kostenpflichtig ist zieht schon gar nicht mehr, wenn man bereits schon bezahlt hat!
TE hat einfach den "Schlag" nicht gehört und agiert wie ein Alzheimerkranker im Bordell. Er wurde mal wieder aufs Kreuz gelegt und will nicht zahlen, läuft aber wieder ins Etablissement. Würde mich nicht wundern wenn es sich bei ihm auch noch um einen Studenten handelt der als nächstes aus der Trickkiste die "Ich kann nicht zahlen, weil ich armer Student bin"-Karte herausholen möchte. Meiner Meinung nach ist der Gemütszustand des TE mit "naiv" noch sehr wohlwollend umschrieben..

quote:
von Albarion am 02.08.2012 10:44

Im Endeffekt ist die Forderung sowieso sowieso falsch berechnet - aus den bereits erwähnten Gründen.

Das ist richtig, aber davon rede ich nicht!

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

-- Editiert radfahrer999 am 02.08.2012 11:23

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Wie gesagt, es bestehen durchaus Chancen und Möglichkeiten da noch den Kopf aus der Schlinge zu bekommen.
Ein Vertrag kann wg. Irrtum angefochten werden, das schrieb ich ja. Ob und wie das der TE umsetzt bleibt ihm oder ihr ;) überlassen.
Wenn besagte Person danach immer noch nicht lernt - und damit meine ich jetzt nicht, froh zu sein, den Kopf doch noch aus der Schlinge bekommen zu haben - sondern nicht schnellstens eine KÜNDIGUNG an web.de schreibt, dann naja...

Ist das leider keine Unwissenheit mehr....denn das erste Mal kann man es ja verzeihen, wegen den Drohungen usw. aber das zweite Mal....*seufz* - das ist auch der Grund warum ich weiss, dass es noch gut laufen kann:
Ich hatte damals genau die selbe Situation, und nachdem ich meine Anwältin kontaktiert habe und diese sich dann mit gmx auseinandergesetzt hat, war "plötzlich" alles - natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht *g*- in Ordnung.

Von daher... Du verstehen, was ich meine ;)

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-- Editiert Albarion am 02.08.2012 11:29

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
Ich hatte damals genau die selbe Situation, und nachdem ich meine Anwältin kontaktiert habe und diese sich dann mit gmx auseinandergesetzt hat, war "plötzlich" alles - natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht *g* - in Ordnung.
Ja klar - und den Anwalt haben Sie selbst bezahlt ... :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Gehört auch eher in die Kategorie Lebenshilfe und nicht "Recht"!

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

anepham, nöööö hab ich nicht bezahlt, sondern meine RSV :D

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Albarion am 02.08.2012 11:28

Ein Vertrag kann wg. Irrtum angefochten werden

WO genau liegt der Irrtum und wird WIE begründet?

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Stefanw05
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)

@radfahrer999: Meine Freundin ist Schuldnerin nur ich versuche es für Sie zu klären, habe ein Haushalt und ich warscheinlich Ihre Rechnung zahlen werde deswegen hab ich geschrieben das ICH zahlen muss oder ich haben den Briefbekommen.

so wie ich jetz verstanden habe stehen die Chancen gering da noch raus zu kommen und ich nicht weitere kosten anhäufen will (wenn man jetz wiederspricht im falle einer Klageerhebung)

quote:
von Albarion am 02.08.2012 10:44

Im Endeffekt ist die Forderung sowieso sowieso falsch berechnet


unter welchen angaben kann wenigstens gegen die Gebüren vor gehen bzw. wie soll ich argumentieren?

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Stefanw05 am 02.08.2012 16:31

so wie ich jetz verstanden habe stehen die Chancen gering da noch raus zu kommen

Diese Ansicht vertrete ich, Albarion hat da eine ganz andere Meinung dazu.
Zumindest sehe ich den Weg den Vertrag loszuwerden diesen zu kündigen, sonst taucht das gleiche Problem nächstes Jahr wieder auf. Und bevor es noch nerviger wird würde ich denen die Mücken überweisen. Aber nicht alles, denn einige Kosten musst du nicht tragen. Eine Auflistung wäre hier sinnvoll um den genauen Betrag zu ermitteln

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
vandong
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 8x hilfreich)

Man sollte auch die Sichtweise des betroffenen nicht vergessen.

Klar ist es ärgerlich, wenn man ein Abo abschließt, und dieses dann noch vergisst zu kündigen.

Mich nerven die Tricks von gmx auch. Einmal nicht aufgepasst und schon ist man der größte mit einem 6 Monate Gratis Abo. Allerdings, hat man in dieser Zeit immer noch die Möglichkeit, frühzeitig zu kündigen.

Die Schuld jetzt allein auf web.de zu schieben wäre so nicht richtig.


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"Ich bin auf der Suche nach einer Wohnung.Mindestens 1OG mit Balkon,damit ich zum Volk sprechen kann"

-- Editiert fredsterson am 03.08.2012 10:38

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Das Zauberwort oder eher die Phrase wäre hier der s.h. "objektive Empfängerhorizont".

Wenn die Web.de Spezis den Eindruck hinterlassen, dass ihre Dienstleistung gratis ist, dann müssen die damit auch rechnen, dass keiner etwas zahlen möchte und will.

Klar kann hier argumentiert werden: Warum haben sie das erste Mal dann die Sache bezahlt? - Es steht ja vom TE nicht geschrieben, unter welchen UMSTÄNDEN bezahlt wurde.

War hier auch Druck seitens Anwalt oder IB zugegen? Oder hat man den Fehler zu spät gemerkt etc. - Fragen über Fragen.

Der Irrtum wäre hier klar der immer noch vermittelte Eindruck die Premiumoptionen gäbe es gratis, bzw. würden erst jetzt gratis dazugegeben werden. AGBs und Vertragsbedingungen ändern solche Anbieter öfter als der Vorstand seine Unterwäsche *g*

Wenn die Seite bei der Vertragsverlängerung immer noch den Eindruck hinterlassen würde, diese Option gäbe es gratis, was aber nicht stimmt, so wäre hier der Irrtum - denn web.de scheint nicht lernen zu wollen, dass diese Sache einfach nur Abzocke ist.
Wäre aber vermittelt worden, zum Beispiel via eMail - wobei man nun drüber streiten könnte, ob wirklich eine derartige Mail überhaupt zugestellt wurde - dass sich der Vertrag KOSTENPFLICHTIG verlängern würde, DANN wäre es schwer sich mit einem Irrtum herauszureden.



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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Stefanw05
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)

Die erste zahlung wurde getätigt weil meine Freundin angst hatte wegen Inkasso und schufa eintrag jetzt hätte sie vermutlich auch bezahlt wenn ich nicht wind davon bekommen hätte da wir mittler weile zusammen wohnen.

zu den Kosten:
1. Brief von BID war
35€ Hauptforderung
+0,21€ 5,00 Prozentpunkte über Basiszins bis heute
+15€ Mahnspesen des Gläubigers +evtl. Bankrücklastkosten
+45€ Gebühren
+9€ Kontoführungskosten, Anlagen gem §670 BGB
Gesamtforderung: 104,21€

aktuell will Kanzlei Hörlein&Feyer

104€ Verbindlichkeiten bis heute
0,37€ Zinsen bis heute
19,50 Anwaltskosten

Gesamt 123,87€

ich bzw. meine freundin wolle halt so schnell und so günstig wie möglich da raus.

Kündigung an web.de ist raus.

was mir gerade auffällt beim betrachten der beiden Briefe haben Sie fast identische formate (schrift& aufbau)


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-- Editiert Stefanw05 am 03.08.2012 14:15

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
vandong
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 8x hilfreich)

Der Wind wird Dir allerdings nicht helfen!

Bei verpasster Kündigungsfridt hilft nur zahlen weiter. Vielleicht überzeugt mich hier noch jemand vom Gegenteil.

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"Ich bin auf der Suche nach einer Wohnung. Ab 1 OG mit Balkon,damit ich zum Volk sprechen kann"

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Stefanw05
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)

wie viel kann ich von dem betrag oben abziehen?
muss bald reagieren nicht das es noch teurer wird

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
fredsterson
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich weiß schon, warum ich nicht auf die progressive Werbung bei gmx einsteige.
Mir reicht der Gratis Account.

Man wird zwar mit Werbung bombardiert, allerdings muss man ja nichts kaufen.


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2x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Stefanw05
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)

jetz hatte ich ein mahnbescheid vom Amtsgericht wo ich wieder spruch eingelegt habe.
nun bieten die mir ein aussergerichtliche einigung auf 80€
wenn ich das überweise muss ich noch ein brief hinterher schicken das die zahlung kein schuldeingeständnis ist?

mfg

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1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Tu Dir den Gefallen und sieh in aller Ruhe nach, was auf die Forderung in dem Mahnschreiben wann an wen bezahlt wurde.

Prüfe auch, ob die über den Anwalt an Dich gestelle Forderung die ist, die auch von dem Inkasso versucht wurde beizutreiben.

Wenn du sicher sein kannst, dass es sich immer um die gleichen Forderungen handelt, die im letzten Jahr ja schon (hauptsächlich) bezahlt wurden, solltest Du sehr gut überlegen wofür jetzt noch Zahlungen zu leisten sind.

quote:
[...]nun bieten die mir ein aussergerichtliche einigung auf 80€[...]


Wer bitte ist die (Anwaltskanzlei?).
Vor allem warum sollte man Dir auf den Widerspruch nun plötzlich entgegenkommen wollen?

Hat man festgestellt, dass das alles vielleicht doch nicht so berechtigt ist, dass Fehler und Irrtümer vorgekommen sind?

Lass Dich nicht unter Druck setzen. Steht auf dem Vergleichsangebot ein Termin, bis zu dem zu die Zahlung leisten sollst? Faxe oder schreibe zurück, dass Du den Vorschlag prüfst (prüfen lässt). Schreibe zurück, Du könntest Dir maximal 20 (oder 30, 40, ...) Euro vorstellen.

Leiste, wenn überhaupt, eine Zahlung erst wenn für Dich zweifelsfrei geklärt ist ob Du dazu auch verfplichtet bist - und ob dann Ruhe von Inkasso, Anwalt und wegen des Mahnbescheids ist.

Das liest sich jetzt vielleicht alles etwas pedantisch, aber wer erst mal in die schlampingen Mühlen der Geldeintreiberrei geraten ist, wundert sich über nichts mehr.

VG
Roland

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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, das regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
sonyman
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 27x hilfreich)

Ich würde ihnen gar nichts überweisen,da Web.de mit ihren Abo auch vor Gericht ,sich eine blutige Nase geholt hat!
Az. 161 C 23695/06
Da kommt bestimmt nichts mehr.
Ausserdem wenn du dennen die 80 euro zahlst,kommt der rest später trotzdem.

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" "

-- Editiert sonyman am 08.09.2012 10:11

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>nun bieten die mir ein aussergerichtliche einigung auf 80€[ <hr size=1 noshade>


Nach erfolgtem MB Widerspruch ;-)

quote:<hr size=1 noshade>1. Brief von BID war
35€ Hauptforderung
+0,21€ 5,00 Prozentpunkte über Basiszins bis heute
+15€ Mahnspesen des Gläubigers +evtl. Bankrücklastkosten
+45€ Gebühren
+9€ Kontoführungskosten, Anlagen gem §670 BGB
Gesamtforderung: 104,21€

aktuell will Kanzlei Hörlein&Feyer

104€ Verbindlichkeiten bis heute
0,37€ Zinsen bis heute
19,50 Anwaltskosten

Gesamt 123,87€ <hr size=1 noshade>


Selbst wenn die Gegenseite gewinnt :
Kontoführungsgebühren wären ohnehin nicht durchsetzungsfähig - die zusätzlichen Inkassogebühren von 45 fallen auch weg

Ich glaube das schläft ein - es kommt keine Klagebegründung

Achtung : Falls Die Freundin einknickt und den Vergleich annimmt ( und den MB Widerspruch zurückzieht ) hätte Sie trotzdem die MB/Gerichtskosten an der Backe


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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

-- Editiert thehellion am 08.09.2012 10:32

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Hister
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo!
Wie ist das Ganze ausgegangen?
Hast Du den Vergleich ignoriert und wirst in Ruhe gelassen? (Habe ich in einem ähnlichen Fall mit 1&1, BID und obigem Anwalt vor.)


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1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

beschränke dich bitte auf (dein) Thema :)

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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