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BGS heißt künftig Bundespolizei - 1/1
del vom 19.01.2005   |   3603 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Gesetzgebung

BGS heißt künftig Bundespolizei

Schily: Aufgaben schon längst nicht mehr nur Grenzsicherung

Der Bundesgrenzschutz (BGS) wird in "Bundespolizei" umgenannt. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Otto Schily wurde diese Woche von der Regierung abgesegnet. Die Bezeichnung "Bundesgrenzschutz" wird darin durchgängig durch "Bundespolizei" ersetzt. Die neuen Behördennamen werden lauten: Bundespolizeipräsidium, Bundespolizeidirektion, Bundespolizeiakademie, Bundespolizeiamt und Bundespolizeiinspektion, so das Bundesinnenmisterium in einer Pressemitteilung.

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"Aufgaben und Befugnisse der Bundespolizei werden sich nicht ändern" erklärte Schily. "Mit dem neuen Namen erhält der BGS jedoch eine Bezeichnung, die seinem veränderten Aufgabenspektrum Rechnung trägt. Längst wird der BGS in der Öffentlichkeit als Bundespolizei wahrgenommen. Bereits im Bundesgrenzschutzgesetz von 1972 heißt es, der BGS sei "die Polizei des Bundes". Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil aus dem Jahr 1997 festgestellt."

Laut Schily ist der BGS schon längst nicht mehr zur Grenzsicherung tätig: "Die Bundespolizei ist auch Bahnpolizei. Sie ist derzeit auf 14 Großflughäfen verantwortlich für den Schutz vor Angriffen gegen die Sicherheit des Luftverkehrs. Sie schützt Verfassungsorgane des Bundes. Sie wirkt an polizeilichen Aufgaben im Ausland ebenso mit wie am Schutz deutscher diplomatischer und konsularischer Vertretungen im Ausland und von Auslandsstationen der Deutschen Lufthansa. Die Bundespolizei unterstützt das Bundeskriminalamt bei der Wahrnehmung von Aufgaben des Personenschutzes und das Bundesamt für Verfassungsschutz auf dem Gebiet der Funktechnik. Sie erfüllt Aufgaben auf der Nord- und Ostsee einschließlich des Umweltschutzes. Mit ihren Verbandskräften unterstützt die Bundespolizei die Polizeien der Länder, insbesondere bei Großeinsätzen, aber auch zur Hilfeleistung bei Katastrophen und besonderen Unglücksfällen."


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