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BGH will Geld zurück für Schwiegereltern

AFP VOM 3.2.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 3059 Aufrufe
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Scheidung

Schwiegerkinder sollen nach Scheidung Schenkung zurückgeben

Bei einer Scheidung sind nicht nur die beiden Ehepartner die Leidtragenden, sondern oftmals auch die Schwiegereltern. Hatten sie dem jungen Paar und damit auch dem Schwiegerkind in Erwartung einer glücklichen Ehe womöglich viel Geld für den Bau oder Erwerb eines Eigenheims geschenkt, war diese Zuwendung bei einer Scheidung nach bislang geltendem Recht für sie in der Regel verloren: Das Schwiegerkind, das einst von den Geldern profitierte, musste seinen Anteil nach der Scheidung nicht mehr herausgeben. Dies wird der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem für Mittwoch erwarteten Urteil voraussichtlich ändern. (AZ: XII ZR 189/06)

In dem vor dem BGH verhandelten Fall hatte ein künftiger Bräutigam von den Eltern seiner Lebensgefährtin rund 29.000 Euro (58.000 Mark) bekommen, um eine Eigentumswohnung zu ersteigern. Das Paar heiratete, bekam ein Kind und lebte in der dem Ehemann gehörenden Wohnung, bis die Ehe nach sieben Jahren geschieden wurde. Die Schwiegereltern forderten deshalb von dem beklagten Mann das Geld zurück und dürfen nun hoffen.

Die Vorsitzende Richterin Meo-Micaela Hahne deutete bei der mündlichen Verhandlung an, dass das Gericht seine bisherige Rechtsprechung aufgeben könnte, wonach Schwiegereltern in solchen Fällen in der Regel leer ausgingen. Künftig könnten ihre Zuwendungen rechtlich als sogenannte Schenkung behandelt werden, die bei einem Wegfall der "Geschäftsgrundlage", etwa dem Fortbestand der Ehe, rückabgewickelt werden könne. Das Urteil wurde für den Nachmittag erwartet.

3. Februar 2010 - 12.36 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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