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Airlines können gegen Wettbewerbsverzerrungen vorgehen

Airlines können gegen Wettbewerbsverzerrungen vorgehen

AFP VOM 10.2.2011 | Nachrichten - Allgemein | 846 Aufrufe
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Ryanair, Sonderkonditionen

Gerichte müssen Vergünstigungen für Ryanair neu prüfen

Fluggesellschaften können gegen Vergünstigungen für Konkurrenten an einzelnen Flughäfen vorgehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zum Streit um Vergünstigungen für den irischen Billigflieger Ryanair an den Flughäfen Hahn und Lübeck entschieden.

In Hahn macht die Lufthansa und in Lübeck Air Berlin geltend, Ryanair habe zumindest früher geringere Gebühren zahlen müssen als sie selbst. Nach den Karlsruher Urteilen sollen die Vorinstanzen jetzt prüfen, ob Ryanair nicht genehmigte Subventionen erhalten hat und diese zurückzahlen muss.

Lufthansa und Air Berlin hatten mit ihren Klagen zunächst Auskunft über die Höhe früher gewährter Vergünstigungen gefordert. Unzulässige Beihilfen müsse Ryanair zurückzahlen. Die Oberlandesgerichte Koblenz und Kiel sahen dafür jedoch keine Rechtsgrundlage und wiesen die Klagen der Wettbewerber ab.

Beide Urteile hob der BGH nun auf und verwies die Sachen zur neuen Verhandlung an die Vorinstanzen zurück. Bei der Auslegung des deutschen Wettbewerbsrechts sei auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg zu beachten, erklärte der BGH zur Begründung. Das Verbot nicht genehmigter Subventionen sei demnach gerade dafür da, die Wettbewerber zu schützen.

Bei der Prüfung der Vergünstigungen kommt es nach den Karlsruher Urteilen entscheidend auf die Motivation an. Zulässig wären demnach Vergünstigungen, die die Flughafenbetreiber "wie ein privater Eigentümer" aus unternehmerischer Motivation heraus gewährt haben. Unzulässig wären dagegen Vergünstigungen, die letztlich dem Staat zuzurechnen sind, etwa die Sorge kommunaler Flughafenträger um den Standort.

10.02.2011 - 14:01 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010

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