
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Macht der Energiekonzerne Eon und RWE auf dem deutschen Strommarkt Einhalt geboten. Nach einer am Dienstag in Karlsruhe ergangenen Grundsatzentscheidung kann Eon und vermutlich auch RWE künftig keine weiteren Beteiligungen an Stadtwerken kaufen, um damit den eigenen Stromabsatz zu sichern. Der BGH verbot im aktuellen Fall Eon eine Beteiligung an den Stadtwerken Eschwege wegen der bereits marktbeherrschenden Stellung. Die Richter bestätigten damit ein entsprechendes Verbot des Bundeskartellamts. Verbraucherorganisationen begrüßten den Beschluss. (AZ: KVR 60/07)
Der BGH stellte in der ersten Grundsatzentscheidung seit der Liberalisierung des Stromhandels im Jahre 1998 zu Zusammenschlüssen von Energieversorgern nun fest, dass auf dem deutschen Markt beim Erstabsatz von Strom "noch kein freier Wettbewerb herrscht". Das marktbeherrschendes Oligopol "zumindest" der beiden Marktführer Eon und RWE begründete der BGH mit der geringen Durchleitungskapazität von im Ausland produziertem Strom an den deutschen Grenzen sowie dem mangelhaften innerdeutschen Wettbewerb.
Weder die beiden Energieriesen Vattenfall und EnBW, noch kleinere Wettbewerber seien in der Lage, einen ausreichenden Wettbewerbsdruck gegen die beiden Marktführer Eon und RWE aufzubauen. Laut BGH kaufen Eon und RWE aus strategischen Gründen Minderheitsbeteiligungen an vielen Stadtwerken oder sonstigen Stromversorgern, um damit ihre Absatzgebiete zu sichern. Bereits jetzt haben die beiden Versorger laut Gericht Anteile an insgesamt 204 Strom verteilenden Unternehmen. Zusätzliche Beteiligungen würden den Wettbewerb weiter einschränken.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) begrüßte den Beschluss. Der BGH habe "einer weiteren Marktkonzentration Einhalt geboten und zum Vorteil des Wettbewerbs entschieden", sagte vzbv-Energiereferent Thorsten Kasper am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Aribert Peters vom Bund der Energieverbraucher (BdE) bezeichnete die Entscheidung als "wichtigen Meilenstein für mehr Wettbewerb auf dem Strommarkt". Nun müsse das Bundeskartellamt die hohe Beteiligung von Eon und RWE an Stadtwerken ebenso auf den Prüfstand stellen, wie den Einfluss der Konzerne auf die Strombörse.
Das Bundeskartellamt begrüßte die BGH-Entscheidung: Mit dieser Grundsatzentscheidung bestätigten die Richter die seit einigen Jahren von der Wettbewerbsbehörde verfolgte "Untersagungslinie" bei Beteiligungen an Stadtwerken im Stromsektor. Das Kartellamt habe bereits in zwei bundesweiten Erhebungen eine überragende Position von Eon und RWE nachgewiesen. Mehr als 60 Prozent des in Deutschland an Endverbraucher gelieferten Stroms werde unmittelbar von von den beiden Versorgern selbst erzeugt oder importiert.
Die australische Investmentbank Macquarie meldete unterdessen Interesse an einem Kauf deutscher Stromnetze an. "Wir könnten uns vorstellen, alle Netze zu kaufen", sagte Martin Stanley, Leiter des europäischen Infrastrukturfonds von Macquarie, der "Süddeutschen Zeitung" (Dienstagsausgabe). Die Zeitung berichtete unter Berufung auf Finanzkreise, Macquarie habe bereits für das Netz von Vattenfall ein unverbindliches Gebot eingereicht.
Die Macht der vier großen Energieproduzenten Eon, RWE, EnBW und Vattenfall auch über die Stromnetze gilt als ein weiterer Grund für den mangelnden Wettbewerb auf Deutschlands Strommarkt. Die EU-Kommission wollte deshalb die Energieriesen zum Verkauf ihrer Netze zwingen, wogegen sich jedoch die Bundesregierung wehrte. Bislang hat von den Netzbetreibern nur Vattenfall einen Verkauf eingeleitet. Auch Eon hat jedoch angekündigt, sich von seinem Netz zu trennen. In der Diskussion ist auch die Gründung einer Deutschen Netz AG, in der alle deutschen Fern-Stromnetze gebündelt werden könnten.
11. November 2008 - 13.42 Uhr
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