BGH stoppt Profiteur der Reichstagsverhüllung
AFP VOM 24.1.2002 | Nachrichten - Neue Urteile | 3613 Aufrufe Mehr zum Thema:Urheberrecht, Christo, Reichstag
- Postkartenverkäufer verstieß gegen Christos Urheberrecht
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Verlag gestoppt, der von der Verhüllung des Berliner Reichstags im Sommer 1995 profitieren wollte und von dem Projekt des Künstler Christo und seiner Frau Jeanne-Claude Postkarten verkauft hatte. Nach einem am Donnerstag in Karlsruhe verkündeten Urteil verstieß der Verlag mit dem Kartenverkauf gegen das Urheberrecht der beiden Künstler, die ihrerseits mit dem Verkauf von Bildern des verhüllten Reichstags das Projekt finanzieren wollten. (AZ: I ZR 102/99)
Die rechtliche Seite des Streits klingt für Nichtjuristen kurios: Der BGH musste entscheiden, ob sich der verhüllte Reichstag "bleibend" bis zum Ende seiner "gesamten Lebenszeit" an einem öffentlichen Ort befand. In solch einem Fall hätte sich der Postkartenverlag auf die "Panoramafreiheit" berufen dürfen, da solche Kunstwerke dann zum Teil auch öffentliches Gemeingut sind. Der BGH sah in dem vrhüllten Reichstag jedoch kein bleibendes Kunstwerk mit wenn auch befristeter Lebenszeit, sondern erkannte in ihm schlicht ein zeitlich befristetes Projekt. Der Prozess um die Kunst am Bau lebte immerhin knapp drei Jahre.
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