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BGH stärkt Vermieter bei Wohnungsmodernisierung

AFP VOM 28.9.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1041 Aufrufe
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Modernisierung, Ankündigung, Anforderungen

Umbauten müssen nicht in allen Details dargelegt werden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Vermietern bei Wohnungsmodernisierungen gestärkt. Es genügt, wenn sie ihre Mieter vorab stichwortartig so über Umbauten informieren, dass sich die Mieter davon ein "realitätsnahes Bild" machen können, entschied das Gericht in einemUrteil. Vermieter müssen demnach Mietern spätestens drei Monate vor Beginn der Umbauten deren Art sowie Beginn, voraussichtliche Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung mitteilen.

Im entschiedenen Fall hatte der Vermieter stichwortartig angekündigt, er wolle einen Balkon an das Haus anbauen sowie Heizungsrohre und Elektroinstallationen in die Wand verlegen. Zudem nannte er die nötige Bauzeit und den Betrag der voraussichtlichen Mieterhöhung. Dem BGH reichte diese Information aus.

Der Deutschen Mieterbund kritisierte, dass Mieter nun nicht mehr frühzeitig detaillierte Informationen verlangen könnten, "wann, wo und wie in ihrer Wohnung modernisiert wird". Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen erklärte dagegen, es entspreche "den Anforderungen der Praxis", dass nicht jede Einzelheit der beabsichtigten Maßnahmen beschrieben und jede Auswirkung mitgeteilt werden muss.

28.09.2011 - 14:31 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011

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