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BGH stärkt Verbraucher im Versandhandel - 1/1
AFP vom 07.07.2010   |   1951 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

BGH stärkt Verbraucher im Versandhandel

Bei Rücksendung von Waren keine Kosten für Zusendung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte der Verbraucher im Versandhandel gestärkt. Schickt ein Kunde die Ware fristgerecht zurück, darf er nur mit den Kosten dieser Rücksendung belastet werden, entschied der BGH am Mittwoch und setzte damit ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in deutsches Recht um. Im aktuellen Fall hatte ein Verbraucherverband einen Versandhändler verklagt, der seine Kunden auch mit Kosten für die Zusendung seiner Waren belasten wollte. (Az: VIII TZR 268/07)

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Der BGH hatte den Fall den Luxemburger Richtern zur Vorabentscheidung vorgelegt und damit Rechtsklarheit geschaffen. Demnach können Verbraucher eine Bestellung im sogenannten Fernabsatz innerhalb von sieben Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Alle bereits geleisteten Zahlungen muss der Händler dann kostenlos erstatten.

Der BGH begründete dies mit dem Ziel der europäischen Fernabsatzrichtlinie, "den Verbraucher nicht von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten". Dem laufe es aber zuwider, wenn der Kunde Kosten auch für die Zusendung der zurückgegebenen Ware zahlen müsse.

7. Juli 2010 - 14.22 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010



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