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BGH stärkt Rechte von Autokäufern im Streit um Garantieregelungen
AFP VOM 6.7.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1600 Aufrufe Mehr zum Thema:Autokauf, Garantie, Wartungsintervalle
Unterlassene Wartung schließt Garantie nicht in jedem Fall aus
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Autokäufern im Streit um kostenlose Reparaturen während der Garantiezeit gestärkt. Demnach müssen Vertragshändler Materialfehler auch dann kostenlos beheben, wenn der Wagenkäufer die vorgeschriebenen Wartungsintervalle nicht eingehalten hat und das Überschreiten dieser Intervalle nicht die Ursache für den Schaden am Fahrzeug ist, wie der BGH in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschied. Das Gericht erklärte damit eine gegenteilige Bedingung des Herstellers Saab für eine zusätzliche Garantie wegen Benachteiligung der Kunden für unwirksam. (AZ: VIII ZR 293/10)
Im entschiedenen Fall stritten der Käufer eines Saab und der Vertragshändler um die Kosten für die Reparatur an der Dieseleinspritzpumpe in Höhe von rund 3000 Euro. Der Schaden war zwar innerhalb der zusätzlichen einjährigen "Saab-Protection-Garantie" bei einem Stand von knapp 70.000 Kilometern aufgetreten. Das Saab-Zentrum stellte aber gleichwohl eine Rechnung, weil der Autobesitzer die 60.000-Kilometer-Inspektion nicht gemacht hatte und sie mit der Reparatur der Dieselpumpe nachholen wollte. Nach Maßgabe des BGH muss nun die Vorinstanz prüfen, ob der Schaden an der Pumpe auf die unterlassene Inspektion zurückzuführen ist. Nur dann muss der Autobesitzer die Reparaturkosten begleichen.
06.07.2011 - 13:31 Uhr
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