BGH stärkt Rechte des Mieters bei Insolvenz des Vermieters

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Der BGH hat entschieden, dass der Mieter gegenüber dem Zwangsverwalter die Zahlung der Miete einstellen kann, bis dieser die Kaution konkursfest angelegt hat (Az. :BGH VIII ZR 336/08).

Der Vermieter hatte die Kaution nicht wie gesetzlich vorgeschrieben auf einem Treuhandkonto angelegt. Nachdem über das Vermögen des Vermieters das Insolvenzverfahren eröffnet worden war und der Zwangsverwalter bestellt war, weigerte sich dieser, die Kaution, welche er nicht erhalten hatte, nachträglich auf ein Treuhandkonto einzuzahlen.

Christian von der Heyden
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Der BGH stellte klar, dass der Zwangsverwalter in die Rechte und Pflichten des Vermieters eintritt, mithin der ursprünglich mit dem Vermieter geschlossene Vertrag auch im Verhältnis zum Zwangsverwalter gilt. Keine Rolle spiele es, ob der Zwangsverwalter die Kaution erhalten habe oder nicht. Daher könne der Mieter die Zahlungen einstellen.

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