
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Hausbesitzern gegenüber Wohngebäudeversicherern gestärkt. Nach einem am Mittwoch ergangenen Urteil kann die Versicherung nicht fordern, dass Hausbesitzer im Winter die Heizung eines leer stehenden Gebäudes mindestens zwei Mal wöchentlich kontrollieren, um Frostschäden zu verhindern. Wenn sich laut Gericht ein Hausbesitzer gegen Frostschäden versichert hat und dafür Prämien zahlt, kann er dem Vertrag nicht entnehmen, "dass es ihm obläge", Frostschäden "mit allen Mitteln zu verhindern". Eine "genügend häufige" Überwachung der Heizung reiche deshalb aus. (AZ: IV ZR 233/06)
Der Maßstab für solch eine "genügend häufige" Kontrolle der Heizung ist dabei laut BGH nicht der ungünstigste anzunehmende Fall. Es gehe vielmehr allein um die Frage, in welchen Intervallen die jeweils eingesetzte Heizungsanlage nach der Lebenserfahrung mit Blick auf ihre Bauart und ihr Alter kontrolliert werden muss, "um ein störungsfreies Funktionieren nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu gewährleisten". Dies müssen Gerichte im Einzelfall und notfalls mit sachverständiger Hilfe klären.
25. Juni 2008 - 14.26 Uhr
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