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BGH prüft bisherige Einstufung von PKK als kriminelle Vereinigung

AFP VOM 19.8.2004 | Nachrichten - Nachrichten | 2424 Aufrufe
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PKK

- Grund ist Gewaltverzicht in Deutschland seit Anfang 2000

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, ob Funktionäre der früheren kurdischen Arbeiterpartei PKK in Deutschland noch wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung bestraft werden können. Bei der mündlichen Verhandlung über einen Fall aus Celle ließen die Richter am Donnerstag Zweifel daran erkennen, ob diese Einstufung noch aufrecht zu erhalten ist. Anlass ist der Kurswechsel der PKK, die sich inzwischen KONGRA-GEL nennt. Laut BGH hatte die PKK im Januar 2000 angekündigt, in Deutschland keine Gewalttaten mehr zu begehen und sich bislang auch daran gehalten. Das Urteil soll am 21. Oktober verkündet werden.

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hatte einen Angeklagten, der vom Mai 2000 bis März 2004 PKK-Funktionär war, unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Karlsruher Richter kritisierten nun, dass sich das OLG zwar mit der Vergangenheit der PKK auseinandergesetzt habe, die zu Beginn der 90er Jahre noch als terroristische Vereinigung geführt worden war und 1996 zur kriminellen Vereinigung herabgestuft wurde. Die Celler Richter hätten aber nicht ausreichend gewürdigt, dass sich die PKK seit Januar 2000 gewandelt und in Deutschland keine so genannten demonstrativen Gewalttaten mehr begangen habe.

Der Vorbehalt der PKK, zu Gewalttaten zurückzukehren, falls sich die Lage in den kurdischen Gebieten verschlechtere, könne auch als "Säbelrasseln" verstanden werden, um Kritiker in den eigenen Reihen zu beruhigen. Die Richter deuteten an, es müsse deshalb im Zweifel und zu Gunsten des Angeklagten davon ausgegangen werden, dass die PKK keine kriminelle Vereinigung mehr ist und Straftaten von PKK-Kadern wie etwa Passfälschungen oder Aufenthaltsdelikte nicht auf den Erhalt einer kriminellen Vereinigung abzielen.

Die PKK hatte von 1984 bis 1999 in der Türkei mit Gewalt für einen unabhängigen Kurdenstaat gekämpft. Nach der Festnahme von PKK-Chef Abdullah Öcalan im Februar 1999 rief die Organisation im Herbst 1999 in der Türkei einen einseitigen Waffenstillstand aus, den KONGRA-GEL allerdings im vergangenen Juni nach fast fünf Jahren aufkündigte. Seitdem verüben kurdische Rebellen wieder vermehrt Gewalttaten in der Türkei. Unter anderem werden sie von den Behörden für die Bombenanschläge auf zwei Istanbuler Hotels in der vergangenen Woche verantwortlich gemacht.

19. August 2004 - 15.56 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2004




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