BGH prüft Strafmaß für Steuerbetrüger
AFP VOM 7.2.2012 | Nachrichten - Allgemein | 516 Aufrufe Mehr zum Thema:Steuerbetrüger, Strafmaß, Bewährungsstrafe, Millionen
Bewährungsstrafe scheint Anklage zu gering
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe prüft heute, ob Bürger, die Steuern in Millionenhöhe hinterzogen haben, noch mit einer Bewährungsstrafe davonkommen dürfen. Der Angeklagte war Geschäftsführer einer GmbH und hatte im Zusammenhang mit dem Verkauf dieser Firma das Finanzamt um 890.000 Euro betrogen. Später wandelte er den Geschäftsführerlohn in eine "Schenkung" an seine Ehefrau und seine Kinder um und verkürzte so seine Steuern um weitere 240.000 Euro.
Das Landgericht Augsburg verurteilte den Mann zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Vor dem BGH will die Staatsanwaltschaft eine härtere Strafe erreichen.
07.02.2012 - 07:30 Uhr
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