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BGH prüft Haftung für Missbrauch offener WLAN-Anschlüsse - 1/1
AFP vom 18.03.2010   |   1565 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

BGH prüft Haftung für Missbrauch offener WLAN-Anschlüsse

Gericht vor weitreichender Grundsatzentscheidung

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, wer für einen Missbrauch offener WLAN-Anschlüsse haftet. Viele Surfer kennen den Trick: Der Nachbar geht geht per WLAN ins Internet - weil der Nachbar diese Verbindung nicht gesichert hat, kann jeder die Verbindung nutzen und etwa Musik oder Klingeltöne herunterladen. Angst, erwischt zu werden, muss er nicht haben, denn registiert wird immer nur die IP-Adresse des Nachbarn. Der BGH prüft, ob ahnungslose WLAN-Nutzer für solche Schäden haften müssen, und wird ein Grundsatzurteil fällen.

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Der aktuell vom BGH geprüfte Fall ist beispielhaft für die Urheberrechtsverletzungen, die dem Vorsitzenden Richter Joachim Bornkamm zufolge "in großem Stil per Internet möglich" sind: Einem technisch ahnungslosen WLAN-Nutzer flatterte ein Brief ins Haus, in dem Schadenersatz und Abmahnkosten eingefordert wurden, weil er einen Musiktitel illegal aus dem Internet runtergeladen haben sollte. Im späteren Gerichtsprozess wurde klar: Der Mann war zur Tatzeit nachweislich im Urlaub. Ein Unbekannter musste seinen nicht abgesicherten WLAN-Anschluss für die Urheberrechtsverletzung genutzt haben.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hatte den beklagten Mann noch freigesprochen. Er habe "keine Prüfungspflicht dergestalt, dass er seinen WLAN-Anschluss gegen unbefugte Nutzung durch Dritte sichern müsse", heißt es in diesem Urteil. Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe wurde allerdings deutlich, dass der BGH WLAN-Nutzer nicht ganz so ungeschoren davonkommen lassen wird. Weil sie ihre WLAN-Verbindung nicht absichern, was technisch leicht möglich ist, eröffneten sie womöglich eine "Gefahrenquelle" für den Missbrauch durch Dritte, gab der Vorsitzende Richter zu bedenken. Schadenersatz sei womöglich aber erst dann fällig, wenn der WLAN-Nutzer trotz eines Hinweises auf Missbrauch die Verbindung nicht absichert. Der Termin für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest.

18. März 2010 - 11.21 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010



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