BGH prüft Pflichtteil für Enterbte an Lebensversicherung
AFP VOM 28.4.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1523 Aufrufe Mehr zum Thema:Pflichtteil
Urteil mit grundsätzlicher Bedeutung erwartet
Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft heute in zwei Erbstreitfällen mit grundsätzlicher Bedeutung, ob die Begünstigten von ausgezahlten Lebensversicherungen künftig einen größeren Anteil des Geldes an enterbte Angehörige mit Anspruch auf ein Pflichtteil auszahlen müssen. Nach der bislang geltenden Rechtsprechung steht diesen sogenannten Pflichtteilsnehmern nur ein Teil der eingezahlten Versicherungsprämien zu.
Der BGH hat nun zu entscheiden, ob stattdessen die gesamte ausgezahlte Versicherungssumme Grundlage zur Berechnung des Pflichtteilanspruchs zu sein hat. Der Pflichtteil sichert nahen Verwandten, die enterbt wurden, die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
28. April 2010 - 07.10 Uhr
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