BGH macht Flüge von Ryanair billiger
AFP VOM 20.5.2010 | Nachrichten - Vor Gericht | 1128 Aufrufe Mehr zum Thema:Ryanair
Fünf Euro Gebühr bei Kartenzahlung ist unzulässig
Die Billig-Fluggesellschaft Ryanair darf keine Gebühren für die Zahlung ihrer Flüge mit Kredit- oder Geldkarten erheben. Ryanair erbringe für die Gebühr keine Leistung und erlaube keine Barzahlung, begründete der Bundesgerichtshof (BGH) sein Urteil. Ryanair fordert für Zahlungen mit Kreditkarte eine Gebühr von 4,00 Euro und mit Geldkarte 1,50 Euro pro Fluggast und einfachem Flug. Gebührenfreie Zahlungen sind lediglich mit der Visa-Electron-Karte möglich.
Der BGH sieht in den Gebühren eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher. Die Fluggesellschaft dürfe zwar aus Gründen der Wirtschaftlichkeit Barzahlungen ausschließen. Sie müsse dem Kunden die Bezahlung aber "auf einem gängigen Weg" ermöglichen, ohne dafür zusätzliche Gebühren zu erheben. Dass dies allein mit der Visa-Electron-Karte möglich ist, "genügt nicht", entschied der BGH.
20. Mai 2010 - 17.03 Uhr
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