"Samenraub" - Boris läßt grüßen!
Auch wenn ich der Argumentation der Vorinstanz und des BGH nicht folgen kann - wann liegt bitte "Mutwilligkeit" vor, wenn nicht in einem solchen Fall - so ist auf Grundlage der derzeitigen Gesetze wohl kein anderes Ergebnis zu rechtfertigen.
Das Problem liegt doch nicht im Unterhaltsrecht des BGB, sondern vielmehr im Umgang mit dem "Samen". Wenn ein Mann Samen speziell zur künstlichen Befruchtung seiner Frau spendet, dann kann dies doch keine generelle Einwilligung zur künstlichen Befruchtung bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums des Samens sein. Vielmehr müßte er bei jedem Befruchtungsversuch erneut um Einwilligung gebeten werden.
Wenn diese Vorgehensweise noch nicht gängige Praxis ist, dann sollte dies schnell in einer verbindlichen Verordnung geregelt werden.
BGH legalisiert "Samenraub"
22. Februar 2001
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Frage vom 22. Februar 2001 | 21:56
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 5x hilfreich)
BGH legalisiert "Samenraub"
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