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BGH kippt Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungen

AFP VOM 25.7.2012 | Nachrichten - Allgemein | 2291 Aufrufe
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Rentenversicherungen, Lebensversicherung, Klauseln, Storno

Verbraucherzentrale rechnet mit Milliarden-Erstattungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bestimmte vom Versicherer Deutscher Ring verwendete Klauseln für unwirksam erklärt. Betroffen seien die Klauseln zu Kündigung, Beitragsfreistellung und Stornoabzug bei Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen, wie die Verbraucherzentrale Hamburg, die geklagt hatte, mitteilte. Versicherte haben damit Anspruch auf Rückerstattung nicht ausgezahlter Beträge.

"Das Urteil hat eine Signalwirkung für die gesamte Versicherungsbranche", erklärte der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg, Günter Hörmann. Es werde mit einer Erstattungssumme der Versicherungswirtschaft an ehemalige Kunden von rund zwölf Milliarden Euro gerechnet. Die Verbraucherzentrale forderte die Versicherer zum Rückruf der Verträge und zur eigenständigen Erstattung der den Kunden zustehenden Beträge auf. Vorsorglich sollten Kunden aber ihre Ansprüche gegenüber ihrem Versicherer anmelden.

Gegenstand des in Karlsruhe entschiedenen Verfahrens waren demnach die seit Herbst 2001 vom Versicherer Deutscher Ring und ähnlich von fast allen anderen Versicherungsunternehmen verwendeten Klauseln, in deren Folge Kunden wegen einer nachteiligen Verrechnung von Abschlusskosten und Provisionen sowie einer Art Kündigungsstrafe, dem sogenannten Stornoabzug, bei vorzeitiger Kündigung ihrer Versicherung oft mehrere tausend Euro pro Vertrag verloren.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2012



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