BGH gibt Streit um Persönlichkeitsschutz von Sedlmayr-Mördern ab
AFP VOM 10.11.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 1382 Aufrufe Mehr zum Thema:Sedlmayr, Mord, München
Täter wehren sich gegen Namensnennung im Internet
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird im Fall des ermordeten Schauspielers Walter Sedlmayr dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorlegen, ob einer der Täter vor deutschen Gerichten die Nennung seines Namens durch einen österreichischen Internetprovider verbieten lassen kann. Dies teilte der BGH am Dienstag in Karlsruhe mit. Der 2008 aus der Haft entlassene Kläger verlangt von dem Wiener Unternehmen eDate Advertising, nicht mehr im Zusammenhang mit dem Mord von 1990 über ihn unter voller Namensnennung zu berichten. Der BGH möchte vom EuGH zudem wissen, ob sich solch ein Unterlassungsanspruch nach österreichischem oder deutschem Recht richtet.
Das beklagte Unternehmen in Wien hielt auf seiner Internetseite von 1999 bis Juni 2007 eine Meldung bereit, in der unter Nennung des Vor- und Zunamens des Klägers sowie seines ebenfall verurteilten Halbbruders über eine Verfassungsbeschwerde der beiden berichtet worden war. Sedlmayr war im Juli 1990 ermordet worden. Die Mörder hatten den homosexuellen 64-Jährigen gefesselt, gefoltert und mit Stichen in den Hals und Hammerschlägen auf den Kopf getötet. Die beiden Halbbrüder Wolfgang W. und Manfred L. waren deshalb 1993 zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
10. November 2009 - 16.48 Uhr
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