Registrierte
Nutzer
BGH erleichtert Web-Cleaning
Von Rechtsanwalt René Iven 2.12.2011 | Ratgeber - Internetrecht, Computerrecht | 879 Aufrufe Mehr zum Thema:Beleidigung, Unterlassung, Hostprovider, Web-Cleaning, Abuse
Auch Hostprovider aus dem Ausland können bei Beleidigungen vor deutschen Gerichten auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Das Internet ist eine unerschöpfliche Informationsquelle. Auch im negativen Sinne. Beleidigungen und falsche Behauptungen sind an der Tagesordnung. Und schaden dem Ruf von Unternehmen wie Privatpersonen. Der BGH hat eine Entscheidung getroffen, die den Schutz Betroffener erheblich verbessert.
Der BGH hat mit Urteil vom 25.10.2011 entschieden, dass Hostprovider bei Beleidigungen und falschen Behauptungen auch dann vor deutschen Gerichten auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können, wenn sie ihren Sitz im Ausland haben (BGH, Urt. v. 25.10.2011, IV ZR 93/10). Mit anderen Worten: Sitzt der Hostprovider z.B. in Kalifornien, kann der Betroffene dennoch vor einem deutschen Gericht klagen.
Solingen
31 Bewertungen Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht Pers. Direktanfrage
Zugleich legt der BGH die Voraussetzungen fest, unter denen ein Hostprovider für Äußerungen Dritter in Anspruch genommen werden kann.
1.) Der Hinweis auf den Rechtsverstoß muss so konkret gefasst werden, dass der Hostprovider den Rechtsverstoß ohne eingehende rechtliche oder tatsächliche Prüfung bejahen kann.
2.) Der Provider hat sich mit Eingang eines konkreten Hinweises stets an einen bestimmten Verfahrensablauf zu halten (Abuse-Verfahren). Verstößt er hiergegen, haftet er gegenüber dem Betroffenen unmittelbar auf Unterlassung.
Erfahrungsgemäß stellen sich Hostprovider, die Ihren Sitz im Ausland haben, gegenüber dem Ansinnen des Betroffenen häufig "quer". Nur mit erheblichem finanziellen Aufwand war die Entfernung in diesen Fällen durchsetzbar. Die Entscheidung des BGH ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines effektiveren Opferschutzes und kann nur begrüßt werden.
366381
registrierte
Nutzer
durchschnittl. Bewertung
110850
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Ihre Meinung zählt.
BGH erleichtert Web-Cleaning Internetrecht, Computerrecht 123recht.net © QNC 2013 Haftungsausschluss
Anwaltssuche
Inhaltsübersicht
Hilfe
Rechtsberatung Online
Anmelden
Presseschau
AGB /
Nutzungsbedingungen
Widerrufsbelehrung
Newsletter
RSS Feeds
Finde uns auf Google+
Disclaimer /
Haftungsausschluss
Muster
Impressumsgenerator
Kündigungsgenerator




