
Wohnungsbesitzer dürfen Mietern auch wegen Eigenbedarf für entferntere Verwandte kündigen. Nicht nur etwa Geschwister, sondern auch Angehörige wie Neffen oder Nichten seien eng genug mit dem Vermieter verwandt, verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Im Einzelfall komme es deswegen nicht auf eine besondere persönliche Beziehung oder soziale Bindung an. Die Richter stärkten damit die Rechte von Vermietern und präzisierten geltendes Recht, demzufolge Vermieter Wohnungen wegen Eigenbedarfs für sich selbst oder Angehörige des Haushalts kündigen können.
Mit dem Urteil hatte die Revision einer Klägerin aus Baden-Baden Erfolg, die einem Mieter die Wohnung wegen Eigenbedarfs für ihre Nichte kündigte. Die Vermieterin ließ dem Mieter mehrfach per Anwalt Kündigungsschreiben übermitteln. Die Mietwohnung war bereits zuvor der Nichte übertragen worden. Die anschließende Räumungsklage der Vermieterin wurde vom zuständigen Amtsgericht zurückgewiesen. Das Landgericht lehnte die Berufung der Klägerin ab. Diese ging dann zum Bundesgerichtshof.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) rechnet nun mit mehr Kündigungen von Vermietern aufgrund von Eigenbedarf. Nach dem Urteil bleibe "unklar, wie weit der Kreis der privilegierten Familienangehörigen zukünftig gezogen werden muss", kritisierte Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten. Die Entscheidung werde viele Mieter verunsichern.
27. Januar 2010 - 16.17 Uhr
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