BGH erlaubt öffentliches Parken von Autoanhängern voller Werbung
AFP VOM 11.5.2006 | Nachrichten - Nachrichten | 6519 Aufrufe Mehr zum Thema:Parken, Autoanhänger, Werbung, Wettbewerb
Mit Werbeschildern bestückte Autoanhänger dürfen auf öffentlichen Straßen abgestellt werden: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Parken solcher Werbe-Anhänger voller Werbeschilder in einem am Donnerstag verkündeten Urteil erlaubt. Damit scheiterte die Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Hessen. Laut BGH ist für das Abstellen von Autoanhängern voller Werbung keine Sondererlaubnis nach dem Straßennutzungsgesetz nötig. Der Regelung fehle der "Marktbezug": Sie diene ausschließlich dem Schutz "gemeingebräuchlicher Nutzung" und sei nicht dazu da, das Verhalten im Wettbewerb zu regeln, entschied der BGH. (AZ: I ZR 250/03)
11. Mai 2006 - 16.26 Uhr
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