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BGH erlaubt Handel mit Anti-Nazi-Symbolen - 2/2
AFP vom 15.03.2007   |   3388 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Straflose Verhöhnung der rechtsextremen Symbole

BGH erlaubt deformierte Hakenkreuze

Der Punker mit den blutroten Haaren, Jürgen Kamm, hat Rechtsgeschichte geschrieben. Nach einem am Donnerstag vom Bundesgerichtshof (BGH) verkündeten Urteil dürfen Antifaschisten wie er künftig sorglos ihre Gesinnung dadurch zum Ausdruck bringen, dass sie NS-Symbole wie Hakenkreuze oder SS-Runen verhöhnen. Der BGH hob damit ein Urteil gegen den jungen Mann auf, das im vergangenen September bundesweit für Unverständnis gesorgt hatte: Das Stuttgarter Landgericht hatte den Versandhändler zu 3600 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er Aufkleber, Anstecker und T-Shirts mit zerschmetterten Hakenkreuzen und ähnlichen Anti-Nazi-Symbolen verkauft hatte.

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Die Empörung war damals so groß, dass Prominente wie die Grünen-Chefin Claudia Roth, der SPD-Abgeordnete Niels Annen oder der baden-württembergische DGB-Chef Rainer Bliesener Selbstanzeige bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft stellten, weil sie auch solche Buttons getragen hatten. Warum allerdings nur der Punker, nicht aber die Promis oder gar der Internationale Fußball-Verband FIFA verfolgt wurde, der während der Weltmeisterschaft im Sommer massenhaft Buttons mit durchgestrichenen Hakenkreuzen verteilt hatte, gehört zu den Geheimnissen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Deren Dienstherr, der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP), müsse sich nun "fragen lassen, ob er dem unwürdigen Treiben der Staatsanwaltschaft nicht schon vor Monaten einen Riegel hätte vorschieben müssen", meinte Annen.

Mit dem klaren Urteil, wonach eigentlich verbotene Kennzeichen benutzt werden dürfen, um die dahinter stehende Ideologie zu bekämpfen, habe der BGH nun "antifaschistisches Engagement vor dem blinden Aktionismus schwäbischer Justiz" geschützt, erklärte auch Wolfgang Neskovic, rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag. Neskovic, derzeit wegen seines politischen Mandats beurlaubter Richter am BGH, wirft der Stuttgarter Justiz gar vor, den "wünschenswerten antifaschistischen Protest zu einer Zeit kriminalisiert" zu haben, in der Rechtsextremismus und neonazistische Gewalttaten zunähmen. Seine Richterkollegen hätten deshalb das Stuttgarter Urteil "auf den Müllhaufen verfehlter juristischer Argumentation" geworfen.




Dass nun Neonazis ihrerseits die Lockerung des Verbots für ihre Umtriebe nutzen und womöglich selbst mit durchgestrichenen Hakenkreuzen auf Armbinden auftreten, diese Befürchtung des Stuttgarter Gerichts teilt der BGH überhaupt nicht. Die Verhöhnung ihrer "heiligen" Symbole durch ihre Gegner würden sich die Rechten kaum zu eigen machen, befanden die Karlsruher Richter.

Das Stuttgarter Landgericht muss nach den Maßgaben des BGH nun entscheiden, wieviel Schadenersatz dem jungen Punker wegen der Durchsuchung seines "Nix Gut"-Vertriebs und der Beschlagnahme der Ware zusteht. Doch diese Strafarbeit trägt offenbar nicht zum Rechtsfrieden bei. Denn Kamm und sein Bruder, die beiden Geschäftsführer von "Nix Gut", wollen nun ihrerseits Strafanzeige stellen. Vorgehen wollen die beiden gegen die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der vorsätzlichen Verfolgung Unschuldiger, gegen die Stuttgarter Gerichte wegen des Verdachts der vorsätzlichen Rechtsbeugung - und gegen Justizminister Goll wegen des Verdachts der vorsätzlichen Beihilfe.

15. März 2007 - 15.25 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2007

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