
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Haftstrafe gegen den irakischen Terrorhelfer Farhad A. bestätigt. Nach dem Beschluss muss der Kurde fünfeinhalb Jahre in Haft. Das Oberlandesgericht München hatte ihn im Juli 2007 für schuldig befunden, Geld für die Terrororganisation Ansar el Islam gesammelt zu haben. Demnach übergab der mittlerweile 37-Jährige der Organisation 2004 mindestens 6555 Euro. Die Übergabe weiterer 5300 Euro sei durch seine Festnahme verhindert worden. Darin sah das OLG einen erheblichen Beitrag zur Finanzierung von Selbstmordanschlägen.
Rechtlich wertete das OLG die Tat als Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung und als Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Der BGH bestätigte jetzt das Urteil ohne nähere Begründung. Die 2001 im Nordirak gegründete Ansar el Islam tritt inzwischen unter dem Namen Ansar el Sunna auf. Sie will im kurdischen Norden des Landes einen islamischen Gottesstaat errichten. Ihre Kämpfer werden für zahlreiche Anschläge im Irak verantwortlich gemacht.
27. August 2008 - 12.46 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2008

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