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BGH bestätigt Haftstrafe gegen Neonazi wegen Volksverhetzung - 1/1
AFP vom 22.05.2006   |   2538 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

BGH bestätigt Haftstrafe gegen Neonazi wegen Volksverhetzung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines früheren NPD-Mitglieds zu 21 Monaten Haft wegen Volksverhetzung bestätigt. Dies teilte der BGH am Montag in Karlsruhe mit. Der rechtsradikale Axel R. hatte an einer von der NPD in Bochum organisierten Demonstration gegen die Errichtung einer jüdischen Synagoge teilgenommen und dabei nach den Feststellungen des Landgerichts Bochum zum Hass gegen den jüdischen Teil der Bevölkerung aufgestachelt. Der einschlägig Vorbestrafte, der Mitbegründer und Mitglied des rechtsextremen "Kampfbundes Deutscher Sozialisten" (KDS) ist, hatte sich vor Gericht auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung berufen. Der BGH verwarf nun die Revision des Angeklagten.

22. Mai 2006 - 14.52 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2006



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