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BGH bestätigt Recht auf Entschädigung bei Flugverspätung

AFP VOM 19.2.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 5360 Aufrufe
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Flugverspätung

Condor muss endgültig 600 Euro an Kläger zahlen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erstmals eine Fluggesellschaft rechtskräftig zur Entschädigung ihrer Passagiere wegen einer längeren Verspätung verurteilt. Nach dem Urteil muss die Charterfluggesellschaft Condor klagenden Reisenden eine Entschädigung von 600 Euro pro Person zahlen, weil ihr Flug von Kanada nach Frankfurt am Main mit 25-stündiger Verspätung ankam. Der BGH verwies zur Begründung auf ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und wies die Forderung von Condor zurück, den Fall erneut dem EuGH vor zulegen.

Laut Urteil bestehen "keine Zweifel" an der Gültigkeit der EU-Fluggastrechteverordnung, die Entschädigungen bei verspäteten Flügen vorsieht. Der EuGH habe dies entschieden und dabei seine Auslegungskompetenz im Gegensatz zur Ansicht von Condor nicht überschritten. Eine erneute Vorlage beim EuGH sei deshalb nicht nötig.

Nach der Grundsatzentscheidung des Luxemburger Gerichts vom vergangenen November haben Reisende ab einer dreistündigen Flugverspätung in den meisten Fällen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Schadenersatz gibt es außerdem, wenn ein Flug annulliert wird oder überbucht ist.

19. Februar 2010 - 10.51 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


Leserkommentare
von tom32a am 29.03.2010 11:31:52# 1
Hallo, wie sieht es wohl mit Entschädigungszahlungen bei Streiks in europäischen Nachbarländern aus? Kann sich eine Airline mit den Hinweis auf Fluglotsenstreiks irgendwo in der Welt oder auch nur in europäischen Nachbarländern einer Entschädigungszahlung entziehen?
    
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