Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » 
BGH bekräftigt Kündigungsrecht bei Gaspreiserhöhung

BGH bekräftigt Kündigungsrecht bei Gaspreiserhöhung

AFP VOM 9.2.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1772 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Gaspreis, Kündigung

Urteil zu Vertragsklauslen

Gasversorger dürfen das nach Preiserhöhungen vorgesehene Sonderkündigungsrecht der Verbraucher nicht in ihren Geschäftsbedingungen aushebeln - tun sie es doch, sind darauf beruhende Preisänderungen unwirksam, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied. Er verwarf damit eine Klausel beim Wiesbadener Energieversorger ESWE. Über die Klarheit und Verständlichkeit von Preiserhöhungsklauseln soll nach einer weiteren BGH-Entscheidung der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheiden.

Nach der Wiesbadener Vertragsklausel sollten neue Preise in der örtlichen Presse bekanntgemacht werden. Danach galt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Laut Gasverordnung ist die Kündigungsfrist deutlich länger: Sie endet erst zwei Wochen nach Ablauf des auf die Preisbekanntgabe folgenden Monats. Die kürzere Frist bedeute eine einseitige Benachteiligung der Gaskunden, urteilte der BGH. Damit sei die Preiserhöhungs-Klausel unwirksam und dem Versorger stehe "kein wirksam vereinbartes vertragliches Preisänderungs-Recht zu".

Nach der Gasverordnung dürfen die örtlichen Versorger für sogenannte Tarifkunden die Preise einseitig ändern. Die meisten Gaskunden sind inzwischen aber sogenannte Sonderkunden - entweder, weil sie ihr Gas nicht vom örtlichen Versorger beziehen, oder weil sie Sondertarife gewählt haben, wie sie die Versorger beispielsweise bei höherem Verbrauch anbieten, etwa für Kunden, die mit Gas kochen und heizen.

Mit einer weiteren Entscheidung legte der BGH dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Frage vor, ob die Versorger die gesetzliche Klausel für Tarifkunden für ihre Sonderkunden einfach wörtlich abschreiben können. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die in einer Sammelklage 25 Kunden gegen den Energiekonzern RWE vertritt, hält diese Klausel für unzureichend. Die Verbraucher könnten daraus nicht ersehen, wann und in welchem Umfang die Preise angehoben werden können. Dies stehe im Widerspruch zur EU-Gaspreis-Richtlinie. Durch die Vorlage nach Luxemburg werde es Klarheit für die Verbraucher wohl erst 2012 geben, bedauerte der Energierechtler der Verbraucherzentrale, Jürgen Schröder.

09.02.2011 - 16:31 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010

123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97914
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Matthias Vöcking
Münster
Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Existenzgründungsberatung
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?