hallo forum,
kann mir jemand einen tipp geben wo ich das o.g. bgh-urteil finde?
habe schon in diversen suchmaschinen erfolglos gestöbert.
in dem urteil geht es um den unterhaltsanspruch eines volljährigen kindes, wenn beide elternteile berufstätig sind.
das urteil soll in FamRZ 1988,1039
vollständig abgedruckt sein. Das finde ich aber leider nicht!
gleiches gilt für das urteil vom olg Koblenz (7 wf396/03 vom 13.08.2003)
Hier geht es um die dauer von dynamischen unterhaltstiteln.
und wäre für alle wichtig, die einen solchen unterhaltstitel haben.
mfg
-- Editiert von ogni am 28.05.2005 18:01:45
BGH Urteil IVb ZR 49/87 v.13.04.1988
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
ich denke mal, das Urteil von 1988 kannst du getrost vergessen, da es wahrscheinlich längst überholt ist.
Urteile über den Unterhaltsanspruch von volljährigen Kindern gibt es zu Hauf. Und zwar aktuelle!
hast du den Inhalt denn noch in etwa im Kopf?
Um was geht es denn genau?
Urteiel - grad, was Unterhalt betrifft - sind i.d.R. einzelfallabhängig und deshalb auch nicht auf jeden Fall zu übertragen.
Zur Dauer des Titels:
Ein Titel, der nicht ausdrücklich zeitlich beschränkt ist, gilt auch nach der Volljährigkeit weiter. In diesem Falle ist meist eine Abänderungsklage nötig.
Beim dynamischen Titel steigt der zu zahlende Betrag nach § 1612 a BGB
automatisch bei Erhöhung der DDT und/oder der Altersklasse des Kindes, ohne dass ein gerichtliches Verfahren nötig ist.
Dein Urteil von 2003 hab ich aber leider auch nicht gefunden. Momentan will mir allerdings auch nicht wirklich einleuchten, was dort für ein Richterspruch ergangen sein soll. Die Dauer des Titels ist in diesem angegeben. Wenn nicht, s.o.
Vielleicht wirst du etwas detaillierter, dann weiß man auch, wonach du suchst.
Lieben Gruß
hallo teufelin,
habe einen neuen beitrag geschrieben in der hoffnung, dass einige das interessiert!
mfg
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