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BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung

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BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung

http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Umzug-kein-Grund-fuer-DSL-Kuendigung-1135081.html

dem Beitrag kann man alles Wichtige entnehmen.

Hier nochmal das Aktenzeichen seperat: Az. III ZR 57/10

-- Editiert am 12.11.2010 08:37


von Mathiasla am 12.11.2010 08:37
Status: Unsterblich (1163 Beiträge)
Userwertung:  2,5  von 5 (von 42 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 344 weitere Beiträge zum Thema "Umzug".


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>BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung
Hoffentlich klagt bald jemand wegen einseitiger Benachteiligung des Kunden, denn so wie es momentan aussieht, würde sich der Provider ohne eigene Aufwendungen den vollen Monatsbeitrag als Profit in die Tasche stecken, d.h. die besten Kunden sind die, denen keine Leistung mehr erbracht werden muß.
Eigentlich steht dem Provider nur ein Schadensersatz für entgangenen Gewinn zu - oder???


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert am 12.11.2010 18:56


von Mr.Cool am 12.11.2010 18:55
Status: Unsterblich (4394 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 88 User(n) bewertet)

>BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung
Na das wurde ja auch mal Zeit, das es ein einheiltiches Urteil zu diesem leidigen Thema gibt!


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von kai31580 am 12.11.2010 20:05
Status: Legende (207 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 11 User(n) bewertet)

>BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung
--- editiert vom Admin


von guest-12315.11.2010 09:36:57 am 12.11.2010 20:14
Status: Stift (42 Beiträge)
Userwertung:  1,7  von 5 (von 11 User(n) bewertet)

>BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung
quote:
würde sich der Provider ohne eigene Aufwendungen den vollen Monatsbeitrag als Profit in die Tasche stecken

Ich finde die Haltung, es sei nicht das Problem des Providers, wenn der Kunde die Leistung aus Gründen, die in seinem eigenen Machtbereich liegen, nicht mehr nutzen kann, durchaus nachvollziehbar.

Oder kommt man dann auch aus einem 24-Monats-Mobilfunkvertrag heraus, wenn man sein Handy wegwirft? Denkt doch mal bitte etwas nach, bevor ihr den BGH basht.

quote:
Eigentlich steht dem Provider nur ein Schadensersatz für entgangenen Gewinn zu

Nein, das wäre ja nur der Fall, wenn der Provider keine vertragliche (!) Anspruchsgrundlage hätte.

quote:
Langsam sollte mal eine Alkohol- und Drogenkontrolle am BGH eingeführt werden!

Wenn das auch bei allen Postern gemacht würde, wäre das Forum merklich leerer...

quote:
Dukateneselentscheidung

Du findest es also sinnvoller, wenn man fristlos aus jedem Vertrag herauskommt, den man "nicht mehr brauchen kann"? So weit braucht man es mit dem Verbraucherschutz dann auch wieder nicht zu nehmen...

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von RoseTyler am 13.11.2010 01:18
Status: Unsterblich (1001 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 57 User(n) bewertet)

>BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung
quote:
Ich finde die Haltung, es sei nicht das Problem des Providers, wenn der Kunde die Leistung aus Gründen, die in seinem eigenen Machtbereich liegen, nicht mehr nutzen kann, durchaus nachvollziehbar.

Sehe ich im Prinzip genauso.
Auch den Grundsatz "Verträge sind einzuhalten" unterstütze ich.

In einer Diskussion erlaube ich mir jedoch stets pragmatische und moralische Sichtweisen. So halte ich es für unmoralisch eine Lebenssituation (Umzug wegen Firmenwechsel) mit ungerechtfertigter Bereicherung auszunutzen. Ein angemessenes Freikaufen halte ich noch für das beste Verfahren. Zumal man Schwierigkeiten hat DSL-Verträge ohne lange Laufzeiten zu bekommen.

Jetzt zu den Folgen eines solchen Urteiles: wer gibt dann noch seine Leitung her? Es könnte passieren, das jetzt viele sagen "ich muß sowieso zahlen, die Basiskosten schenke ich denen nicht und melde mich nicht ab". Folge: es gibt immer weniger freie Leitungen. Nachmieter werden zeitweise ohne Telefonleitung dastehen etc.

Aber ok - mein Credo passt sowieso nicht in ein Juraforum



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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"


von Mr.Cool am 13.11.2010 10:44
Status: Unsterblich (4394 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 88 User(n) bewertet)

>BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung
quote:
es gibt immer weniger freie Leitungen. Nachmieter werden zeitweise ohne Telefonleitung dastehen

Seit wann darf man denn seine Leitung "behalten", wenn man auszieht?

quote:
Nachmieter werden zeitweise ohne Telefonleitung dastehen

Ja was die wohl ihrem Vermieter erzählen werden... ;-P

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von RoseTyler am 13.11.2010 15:28
Status: Unsterblich (1001 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 57 User(n) bewertet)

>BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung
--- editiert vom Admin


von guest-12315.11.2010 09:36:57 am 13.11.2010 16:18
Status: Stift (42 Beiträge)
Userwertung:  1,7  von 5 (von 11 User(n) bewertet)

>BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung
quote:
Und du findest es sinnvoller, für Leistungen zu bezahlen, die weder genutzt, noch erbracht werden können, bzw. müssen?

Wenn es in der Verantwortung des Leistungsempfängers liegt, wieso nicht?

Stell dir mal vor, dein Vermieter fackelt deine Wohnung ab und sagt dann "tja dann tschüs, jetzt gibt es leider nichts mehr, was ich dir vermieten kann". Würdest du das auch so toll finden? Daß dein VM dir keine Leistung mehr schuldet, weil er sie nicht mehr erbringen kann?
Oder dein Arbeitgeber sagt "Sorry, Schulze, ihr Schreibtisch wurde zerhackt und ihr Büro mit Brickets gefüllt, jetzt haben Sie keinen Platz mehr zum Arbeiten, Sie sind fristlos gefeuert, ich sehe ja nicht ein, Sie für eine Leistung zu bezahlen, die Sie nicht mehr erbringen können"? Na da wäre aber was los...

quote:
jedoch gibt es Ausnahmen, oder soll ein Erbe weiterhin die Verträge eines Erblassers erfüllen

Dafür gibt es ja auch entsprechende Gesetze.

quote:
Hier wird der erwachsene Bürger entmündigt, da er nicht mehr Lesen muss und den Vertrag auch nicht erfüllen muss!

Du solltest keine Begriffe verwenden, deren Bedeutung du nicht kennst. "Entmündigt" hieße ja, der Vertrag wäre auch dann nicht wirksam, wenn der "erwachsene Bürger" ausdrücklich will, daß er wirksam ist.

Außerdem verstehe ich den Zusammenhang nicht. Man soll also einerseits jederzeit aus Verträgen aussteigen dürfen, weil dir da der Verbraucherschutz nicht weit genug geht, andererseits soll man aber weiter abgezockt werden dürfen, weil dir da der Verbraucherschutz zu weit geht? Komisches Junktim.

-- Editiert am 13.11.2010 18:43


von RoseTyler am 13.11.2010 18:41
Status: Unsterblich (1001 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 57 User(n) bewertet)

>BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung
--- editiert vom Admin


von guest-12315.11.2010 09:36:57 am 13.11.2010 18:56
Status: Stift (42 Beiträge)
Userwertung:  1,7  von 5 (von 11 User(n) bewertet)

>BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung
quote:
Es geht darum, dass ein Vertrag nicht mehr erfüllt werden kann, weil es nicht im Ermessen der Vertragspartner liegt, aber der Dienstleister dennoch auf seinen Vertrag bestehen kann! ( Beispiel: Umzug!)

Es liegt doch im Ermessen des Umziehenden ob er umzieht oder nicht. Es dient seinen alleinigen Interessen.
Also ist die Aussage 'weil es nicht im Ermessen der Vertragspartner liegt' schlicht falsch.


quote:
denn so wie es momentan aussieht, würde sich der Provider ohne eigene Aufwendungen den vollen Monatsbeitrag als Profit in die Tasche stecken,

Nicht ganz. In dem vor dem BGH verhandelten Fall hatte der Kunde subventionierte Hardware erhalten. Die wird ja über den monatlichen Beitrag abbezahlt. Die Telekom will wohl auch die moatlichen Gebühren für die 'letze Meile' falls die Leitung unbelegt bleibt.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 13.11.2010 22:14
Status: Tao (21209 Beiträge)
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