>BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung
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Und du findest es sinnvoller, für Leistungen zu bezahlen, die weder genutzt, noch erbracht werden können, bzw. müssen?
Wenn es in der Verantwortung des Leistungsempfängers liegt, wieso nicht?
Stell dir mal vor, dein Vermieter fackelt deine Wohnung ab und sagt dann "tja dann tschüs, jetzt gibt es leider nichts mehr, was ich dir vermieten kann". Würdest du das auch so toll finden? Daß dein VM dir keine Leistung mehr schuldet, weil er sie nicht mehr erbringen kann?
Oder dein Arbeitgeber sagt "Sorry, Schulze, ihr Schreibtisch wurde zerhackt und ihr Büro mit Brickets gefüllt, jetzt haben Sie keinen Platz mehr zum Arbeiten, Sie sind fristlos gefeuert, ich sehe ja nicht ein, Sie für eine Leistung zu bezahlen, die Sie nicht mehr erbringen können"? Na da wäre aber was los...
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jedoch gibt es Ausnahmen, oder soll ein Erbe weiterhin die Verträge eines Erblassers erfüllen
Dafür gibt es ja auch entsprechende Gesetze.
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Hier wird der erwachsene Bürger entmündigt, da er nicht mehr Lesen muss und den Vertrag auch nicht erfüllen muss!
Du solltest keine Begriffe verwenden, deren Bedeutung du nicht kennst. "Entmündigt" hieße ja, der Vertrag wäre auch dann nicht wirksam, wenn der "erwachsene Bürger" ausdrücklich will, daß er wirksam ist.
Außerdem verstehe ich den Zusammenhang nicht. Man soll also einerseits jederzeit aus Verträgen aussteigen dürfen, weil dir da der Verbraucherschutz nicht weit genug geht, andererseits soll man aber weiter abgezockt werden dürfen, weil dir da der Verbraucherschutz zu weit geht? Komisches Junktim.
-- Editiert am 13.11.2010 18:43
von RoseTyler am 13.11.2010 18:41
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