BGH: Steinwürfe von Autobahnbrücke sind Mord

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BGH: Steinwürfe von Autobahnbrücke sind Mord

Wer Steine oder andere Gegenstände gezielt von einer Autobahnbrücke auf die vorbeifahrenden Autos wirft, der begeht mindestens versuchten Mord, bei tatsächlich eintretendem Tod eines Autofahrers vollendeten Mord. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts (LG) Darmstadt, das drei US-amerikanische Schüler wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes in drei weiteren Fällen zu Jugendstrafen von acht Jahren und sechs Monaten, sowie acht Jahren und sieben Jahren verurteilt hatte. Das jetzt veröffentliche Urteil erging bereits am 10. Juli. (Az 4 StR 175/01)

Die Jugendlichen hatten von einer Fußgängerbrücke in Darmstadt mehrmals Steine sowie eine Schneeschaufel gezielt auf vorbeifahrende Autos einer vierspurigen Schnellstraße geworfen. Sie konnten die herbeifahrenden Autos nach eigenen Angaben sehen und somit die Steine "präzise im richtigen Moment wie eine Bombe nach unten" fallen lassen. "Um endlich Treffer zu erzielen," nahmen die Angeklagten billigend in Kauf, dass Insassen der Autos von den Steinen tödlich getroffen werden konnten. Dies geschah dann auch, eine 20-jährige BMW-Fahrerin wurde von einem Brocken tödlich verletzt, ebenso wie eine Fahrerin eines Mercedes Benz von einem Granitpflasterstein erschlagen wurde. Drei weitere Fahrer bzw. Beifahrer wurden schwer verletzt.

Das Mordmerkmal bei den Jugendlichen und somit das entscheidende Kriterium für die Abgrenzung von einem Totschlag war für die Richter in der heimtückischen Vorgehensweise zu sehen. Heimtückisch ist die Tötung dann, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Der Vorsatz war zu bejahen, da die Täter den Tod der Autofahrer mindestens für möglich halten mussten.
Mit der Abweisung der Revision durch den BGH ist das Urteil des LG Darmstadt rechtskräftig.

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