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BGH: Käufer müssen Auto mit falscher Farbe nicht abnehmen - 1/1
AFP vom 17.02.2010   |   1668 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

BGH: Käufer müssen Auto mit falscher Farbe nicht abnehmen

Gericht spricht von "erheblichem Sachmangel"

Auto-Käufer sind nicht verpflichtet, vom Händler einen Wagen abzunehmen, der eine andere als die bestellte Farbe hat. Autos in einer anderen als der bestellten Farbe seien ein "erheblicher Sachmangel", den der Käufer nicht hinnehmen müsse, entschied der Bundesgerichtshof. Zur Begründung hieß es, die Lackfarbe bestimme maßgeblich das Erscheinungsbild eines Autos und gehöre deshalb für den Käufer zu den wichtigen Kriterien seiner Kaufentscheidung.

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Mängel   Autokauf  

17. Februar 2010 - 17.13 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010



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