Auto-Käufer sind nicht verpflichtet, vom Händler einen Wagen abzunehmen, der eine andere als die bestellte Farbe hat. Autos in einer anderen als der bestellten Farbe seien ein "erheblicher Sachmangel", den der Käufer nicht hinnehmen müsse, entschied der Bundesgerichtshof. Zur Begründung hieß es, die Lackfarbe bestimme maßgeblich das Erscheinungsbild eines Autos und gehöre deshalb für den Käufer zu den wichtigen Kriterien seiner Kaufentscheidung.
17. Februar 2010 - 17.13 Uhr
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