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BGH: Handy-Sperre bei geringer offener Rechnung illegal

BGH: Handy-Sperre bei geringer offener Rechnung illegal

AFP VOM 17.2.2011 | Nachrichten - Allgemein | 2093 Aufrufe
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Handy-Sperre

Keine Telefon-Sperrung bei 15,50 Euro zulässig

Sind Kunden von Telekommunikationsunternehmen mit Zahlungen nur geringfügig im Rückstand, darf ihnen das Handy noch nicht gesperrt werden. Dies ist erst ab einem offenen Rechnungsbetrag von 75 Euro zulässig, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied. Das Gericht erklärte damit eine Klausel des Diensteanbieters Congstar für unzulässig, der Handys bereits bei einem Zahlungsverzug von 15,50 Euro abschalten wollte.

Der BGH verwies zur Begründung darauf, dass die vom Gesetzgeber festgelegte Grenze von 75 Euro im Festnetz gelte und seiner Auffassung nach deshalb auf Handys übertragen werden könne. Der von Congstar festgelegte Betrag sei demgegenüber so geringfügig, dass er Kunden unzulässig benachteiligt.

17.02.2011 - 17:31 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010

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